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Rentenart und Abschläge

von Luther19.09.2008 | 23:45
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend,den Forumsteilnehmern, Jan.1949 geb.,35 Jahre erfüllt,GdB 50 aus 2005. Bringt die Altersrente für SB oder die für langjährig Versicherte "mehr"? Mit welchen Abschlägen,wenn sie zum 60. Geburtstag beantragt wird? Danke auch für die Expertenantwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit 60 könnten Sie nur die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8% Kürzung erhalten. Die Altersrente für langjährig Versicherte beginnt frühestens mit 63, wenn Vertrauensschutz vorliegt evtl. zwischen 62 und 5 Monaten und 62. LJ., mit der entsprechenden Kürzung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Eine BG-Rente wird auf eine gesetzliche Rente angerechnet. Grenzwert dieser beiden Renten ist der Jahresarbeitsverdienst der, der BG-RT zugrunde liegt geteilt durch 12 mal 70%. Der übersteigende Betrag wird an der gesetzlichen RT gekürzt.

Beispiel: JAV der BG-RT 29.000,- EUR. Grenzwert 29.000:12x70% = 1.691,67 EUR

BG-RT 700,- EUR, ges. RT 1.100,- EUR. Die ges. RT wird um 108,33 EUR gekürzt.
Moderation · 3Ihre Vorsorge

Es ist nur ein Zahlenbeispiel. Die 700,- sind als Unfallrente gedacht.

Wie die BGen auf den Jahresverdienst kommen ist mir nicht bekannt. Ist aber hauptsächlich berufsabhängig.

6 Antworten

KSCam 20.09.2008 | 18:52
.... Ergänzung: bei gleichem Rentenbeginn ist die AR für Schwerbehinderte immer die abschlagstechnisch günstigste Rentenart.
Kaminski.am 22.09.2008 | 14:18
sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann erhält im nächsten Jahr nach 50Arbeitsjahren seine Altersrente, bekommt aber auch eine gesetzliche Unfallrente, die wie man uns sagte mit der Altersrente verrechnet wird, so daß die Altersrente um einen bestimmten Betrag gekürzt wird, für uns nicht ganz nachvollziehbar, da es doch 2 verschiedene Renten sind. Wie bekommen wir jetzt Antwort auf unsere Fragen, ohne daß unser Name öffentlich erscheint? Herzlichen Dank im voraus
kakaam 23.09.2008 | 10:44
Sehr geehrte Damen und Herren,was heißt in der Berechng.BG-RT 700,-€,warum wird von d. Unfallvers. ein niedrigerer JAV angesetzt, als er wirklich ist - wird dafür ein Durchschnitt der Berufsgruppe angenommen?Danke für Ihre nachricht
Wolfgangam 23.09.2008 | 14:16
Jahresarbeitsverdienst ist grundsätzlich das Arbeitsengelt der letzten 12 Monate vor dem Versicherungsfall. § 82 SGB VII http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb07x082.htm Gruß w.
kakaam 23.09.2008 | 17:23
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, bitte beantworten Sie uns noch als Experte folgendes Rechenbeispiel JAV 19.980,-- BG-RT 225,--,ges.RT 1315,--. Dies würde wenn wir richtig gerechnet haben eine Kürzung von375,--€ geben, das kann doch nicht möglich sein, wenn die Unfallrente nur 225,-- € beträgt. Wo ist dies gesetzlich geregelt, wobei eine durch Lebensarbeitszeit erworbene Rente wegen eines Unfalls mit Rentenfolge gekürzt werden darf. Danke für Ihre Antwort als Expertenteam von WISO
Wolfgangam 23.09.2008 | 20:30
Hallo kaka, die Kürzung kann nicht höher ausfallen, als die BG-RT ist. Von der BG-RT wird noch ein Freibetrag nach Grad der Behinderung nach dem Bundesversorgungsgesetz abgezogen, so dass letztendlich die 225 EUR BG-RT nicht voll zur Anrechnung/Kürzung bei der gesetzlichen Rente führen. Sie können von der DRV eine Rentenauskunft anfordern, unter Übersendung der Anpassungsmitteilung der BG und sehen dann, was zum Tag xx von der gesetzlichen Rente noch übrig bleibt. Gruß w.
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