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Rentenart

von leo11.04.2008 | 11:26
1318 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, welche -für mich(59) günstigste- Rentenart sollte beantragt werden,wenn GdB50 vorliegt und §428 in Frage kommt? Ab wann ist frühester Bezug ohne Abschlag möglich? Besten Dank für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt bei 63 Jahren. Als Berechtigter können Sie aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen. Aus Vertrauensschutzgründen können Sie sogar ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren. Für diese Altersrente müssen Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.

1 Antworten

Brilleam 11.04.2008 | 11:47
Hallo leo! Wenn Sie neben dem GdB von 50 auch die anderen Voraussetzungen für die Altersrente gem. § 236a SGB VI erfüllen, so wird diese Rente immer günstiger sein, als die anderen Arten von Altersrente, die evtl. in Frage kommen (kleinerer oder u.U. kein Abschlag!). Wenn Sie noch Anspruch auf ALG haben, so sollten Sie diese Leistung mit der zu erwartenden Rente 'netto' vergleichen und ggf die höhere Zahlung nutzen. Wenn Sie aber die 58er-Regelung gewählt haben und eine Altersrente abschlagsfrei erhalten können, so ist diese in Anspruch zu nehmen - egal, ob dafür ein höheres ALG aufgegeben werden muss - diese Option haben Sie BEWUSST (?!) bei der Unterschrift gegenüber der AA gewählt!
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