Die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt bei 63 Jahren. Als Berechtigter können Sie aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen. Aus Vertrauensschutzgründen können Sie sogar ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren. Für diese Altersrente müssen Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.