Zitiert von: Kalle
Hallo zusammen,
vorab: geb.05/62 männlich SB50%
eine Frage:
1.) laut Renten-Rechner Altersrente für "langjährig Versicherte" 01.06.2025 mit 13.2 Abschlag. Eingezahlt in die gesetzl. RV zu diesem Zeitpunkt 46Jahre.
2.) laut Renten-Rechner Altersrente für "besonders langjährig Versicherte" 01.02.2027 ohne Abschlag.
bei der Berechnung 1 bin ich davon ausgegangen, das ich doch eigentlich zu diesem Zeitpunkt "besonders langjährig" bin da 46Jahre RV versichert.
Wo ist da mein Gedankenfehler?
MfG
der Kalle
Hallo Kalle,
für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen Sie nicht nur die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, sondern auch die maßgebende Altersgrenze erreicht haben. Bei Ihnen (Jahrgang 1962) liegt die Altersgrenze für diese Rente bei 64 Jahren und 8 Monaten. Diese Rente kann im Übrigen nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte liegt bei Ihrem Jahrgang hingegen bei 63 Jahren. Daher können Sie diese Rente - mit Abschlag - wesentlich früher in Anspruch nehmen als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wenn Sie allerdings weiterhin schwerbehindert sind, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für Sie eine lohnende Alternative zur Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Rente können Sie bei Erfüllung der Wartezeit bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde dann 10,8 % betragen. Bei Inanspruchnahme der Rente mit 63 Jahren würde der Abschlag noch 6,6 % betragen.