Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenarten und Einkommen

von Tracy15.06.2010 | 00:53
1377 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich wurde in meinem früheren erlernten Beruf- berufsunfähig- anerkannt durch die BG. Hierfür bekomme ich eine BU-Rente nach altem Recht. Eigentlich bekam ich auch von der DRV eine BU Rente, welche jedoch nicht zum tragen kam (nur für sieben Wochen), da ich eine Umschulung machte- die Prüfung jedoch nicht bestanden habe (KH- Aufenthalte) Dennoch fand ich eine Arbeitsstelle und arbeitete zunächst sechs Jahre Vollzeit. Dann erkrankte ich- mir wurde die teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Nun beziehe ich beide Renten plus mein Einkommen (unter der Hinzuverdienstrente). Derzeit bin ich leider wieder krank und werde meine stationäre Reha bald antreten müssen. Meine Frage: was ist, wenn ich dann als erwerbsunfähig gelte? In wie fern würden BU Rente der Unfallversicherung und EU Rente der DRV nebeneinander angerechnet?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tracy,

wenn man nebeneinander eine Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung (egal, ob voll oder teilweise) und eine Verletztenrente der Unfallversicherung bezieht, erfolgt im Regelfall eine teilweise Anrechnung der BG-Rente auf die RV-Rente.

Diese Anrechnung ist dann ausgeschlossen, wenn sich der Leistungsfall der Unfallversicherung erst nach dem Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente ereignet.

So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, müsste eigentlich auch jetzt schon eine Ruhensberechnung erfolgen und die Erwerbsminderungsrente zumindest teilweise nicht gezahlt werden. Das Gleiche gilt dann auch für die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Da wir aber in diesem Forum nicht jeden Fall genau abklären können, empfehle ich Ihnen, sich individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen. Dann können auch besondere Umstände, die in Ihrem Fall vielleicht ein Rolle spielen, berücksichtigt werden. Adressen finden Sie in der linken Menüleiste.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Anrechnung nach § 93 SGB VI beim Zusammentreffen von RV-Rente und Unfallversicherungs-Rente erfolgt auch dann, wenn es sich um unterschiedliche Erkrankungen handelt.

Es kommt allein darauf an, ob der Versicherungsfall der Unfallversicherung vor dem Eintritt der Erwerbsminderung lag (dann Anrechnung) oder danach (dann keine Anrechnung). Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist bei Ihnen die Berufskrankheit zeitlich zuerst eingetreten - erst danach kam der Leistungsfall für die aktuell bezogene Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Und Eintritt der vollen Erwerbsminderung durch die neue Erkrankung würde ggf. noch später liegen. Es müsste daher zur (teilweisen) Anrechnung der Unfallrente auf die EM-Rente kommen.

Hinsichtlich des Arbeitsverdienstes wäre zu berücksichtigen, dass die Hinzuverdienstgrenze für die volle EM-Rente niedriger ist als bei teilweiser Erwerbsminderung (400 Euro) - hier würde also auch nochmal geprüft werden.

1 Antworten

Tracyam 15.06.2010 | 09:22
Vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort. Gilt diese Anrechnung auch dann, wenn es sich um zwei unterschiedliche Erkrankungen handelt in zwei unterschiedlichen "Berufen"? Die DRV hatte bereits die Verdienstbescheinigung vom AG bekommen und anhand dessen berechnet, wie hoch die Rente für die teilweise Erwerbsminderung ist. Also kann ich davon ausgehen, dass diese Rente nicht noch weiter gekürzt wird- im Falle einer vollen Erwerbsminderung? Auch war ich bereits in einer Rentenberatungsstelle- dort konnte man mir nicht weiterhelfen, da ein Zugriff auf meine Daten (lt. Aussage der Sachbearbeiterin) nicht möglich war ...?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026