Hallo Tracy,
wenn man nebeneinander eine Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung (egal, ob voll oder teilweise) und eine Verletztenrente der Unfallversicherung bezieht, erfolgt im Regelfall eine teilweise Anrechnung der BG-Rente auf die RV-Rente.
Diese Anrechnung ist dann ausgeschlossen, wenn sich der Leistungsfall der Unfallversicherung erst nach dem Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente ereignet.
So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, müsste eigentlich auch jetzt schon eine Ruhensberechnung erfolgen und die Erwerbsminderungsrente zumindest teilweise nicht gezahlt werden. Das Gleiche gilt dann auch für die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Da wir aber in diesem Forum nicht jeden Fall genau abklären können, empfehle ich Ihnen, sich individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen. Dann können auch besondere Umstände, die in Ihrem Fall vielleicht ein Rolle spielen, berücksichtigt werden. Adressen finden Sie in der linken Menüleiste.