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Experten-Antwort

Rentenaspruch im Ausland

von bilge24.03.2014 | 21:46
969 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern sind beide Rentner. Beide sind in der Absicht in zwei bis drei Jahren in die Heimat Türkei zurückzukehren. Meine frage ist, erhalten beide trotz Hauptsitz in der Türkei , ihre Rente? Oder müssen sie in Deutschland angemeldet bleiben? Zur kurzinfo , beide haben jeweils ihren Aufhentalsberechtigung, sind türkische Staatsbürger. Bitte um Informationen und wo ich mich weiter informieren kann. Bedanke mich im voraus bei allen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bilge,

grundsätzlich erhalten Deutsche und Türken ihre Rente in gleicher Höhe gezahlt, egal ob sie in Deutschland oder in der Türkei wohnen. Besonderheiten können sich ergeben, wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen bzw. wenn sie auch Beitragszeiten außerhalb der BRD oder der Türkei haben.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor einem Verzug bei einer der deutschen Verbindungsstellen zur Türkei. Neben der DRV Bund und der DRV KBS ist für die Anwendung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens die DRV Nordbayern in Bayreuth zuständig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

bilgeam 24.03.2014 | 21:46
KSCam 24.03.2014 | 21:52
Die Rente wird auch in die Türkei in voller Höhe weiterbezahlt. Lediglich um die Krankenversicherung muss man sich dann kümmern. Und um die Frage unter welchen Bedingungen man dann seine Kinder in D besuchen darf.
Deutsche Rentenversicherung
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