Zitiert von: W*lfgang
Über Bar- oder Gutscheinsystem hat das Urteil eigentlich rein gar nichts ausgesagt, war ja auch nicht Inhalt dieses Verfahrens, findet sich höchstens in Randbemerkungen zu 'überplanmäßigen' Bedarfen wieder.
Manchmal ist es angebracht, auch zwischen den Zeilen zu lesen.
Also versuchen Sie es noch mal!
Zitiert von: W*lfgang
Bar- oder Gutschein ...das dürfte sich in dem Tenor "1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines _menschenwürdigen_ Existenzminimums (...)" offenbaren - Gutschein ist nicht 'menschenwürdig', da Ausklammerung von den Geschäften des typischen Lebens und Diskriminierung. Ist mM schon viel früher mal verfassungsrechtlich geprüft worden, als es um das Gutscheinsystem für Asylbewerber ging (die mit dem Personenkreis hier natürlich nicht vergleichbar sind).
Das ist IHRE Interpretation, die sich nicht mit den Ansichten namhafter Berufsjuristen deckt.
Die seit Jahren praktizierten Sanktionsregelungen im SGB_II sehen übrigens keineswegs Sachleistungen als Diskriminierung an.
Sonst würde man sie nicht permanent anwenden.
Wie kann man nur so naiv sein zu glauben, dass die heute gültigen Sozialgesetze unvergänglich sind?
Noch nicht einmal das Grundgesetz ist in Stein gemeißelt!
MfG