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Rentenaufstockungsempfehlung

von Tussi24.11.2014 | 02:06
2801 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Entgegen anders lautender Meinungen halte ich die Riester-Rente für empfehlenswert. Natürlich muss man sich erst gründlich informieren, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Aber wer Grundsicherung im Alter vermeiden will, ist mit einer Riester-Rente gut bedient. Zumindest kann man damit seine Bedürftigkeit reduzieren, was ja auch schon ein Erfolg ist.

17 Antworten

Volker Schlimmam 24.11.2014 | 11:13
In der gegenwärtigen Situation auf den Geld- und Kapitalmärkten mit Minimal- und Negativzinsen werden sich die wenigsten Riester-Produkte rentieren. Die Anbieter wollen ja auch was verdienen, so daß die staatliche Zulage auf jeden Fall oder sogar mindestens von den Verwaltungs- bzw. Betriebskosten der Anbieter "aufgefressen" wird. Bei den Betriebsrenten ist die Ausgangssituation sogar noch schlechter, da hier für gesetzlich Krankenversicherte sogar die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Sozialversicherung) in der Rente bzw. im Auszahlungsfalle dazukommt. Ich bin überrascht, daß hier der Staat nichts unterstützendes unternimmt, da die gesetzliche Altersrente insges. sinkende Tendenz hat. Vielleicht sollten die Experten die Forumseinträge bezüglich der Themen Riester-Rente und Betriebsrente gänzlich löschen, um die jetzigen und zukünftigen Rentner nicht weiter zu beunruhigen.
Pick L. Wegam 24.11.2014 | 12:15
Beunruhigend ist eher Ihr überzogener Pessimismus! Gerade Geringverdiener sollten unbedingt vorsorgen, wenn sie im Alter nicht beim Staat betteln gehen wollen. Eigenverantwortung nennt man so etwas!
Volker Schlimmam 24.11.2014 | 14:35
Vielleicht sollten die Experten die Forumseinträge bezüglich der Themen Riester-Rente und Betriebsrente gänzlich löschen, um die jetzigen und zukünftigen Rentner nicht weiter zu beunruhigen.
Beunruhigend ist eher Ihr überzogener Pessimismus! Gerade Geringverdiener sollten unbedingt vorsorgen, wenn sie im Alter nicht beim Staat betteln gehen wollen. Eigenverantwortung nennt man so etwas!
Genau, aber nicht wenn ich nur die Hälfte oder 75 % von dem was dich reingesteckt habe, wieder herausbekomme. Eigenverantwortung hat nichts mit Geldvernichtung zu tun.
Pick L. Wegam 24.11.2014 | 14:56
Wer solche Verträge unterschreibt ist selbst schuld, zumal die meisten Anbieter seriöse Angebote verkaufen. Informieren kann man sich ganz gut bei "Finanztest". Es gibt nicht nur "schwarze Schafe" in dieser Branche. Wer es natürlich vorzieht, im Alter auf die Gande des Staates angewiesen zu sein, darf sich hinterher nicht darüber beschweren, wenn er außer einem Schlafplatz und Lebensmittelgutscheinen nichts bekommt.
W*lfgangam 24.11.2014 | 19:37
...'wirklich gute Idee' - Geringverdiener sparen sich mtl. noch 50 EUR vom kläglichen Einkommen ab, bekommen natürlich aufgrund der fantastisch geringen Einkünfte später mal eine 'Fabelrente' und sind so was von raus aus staatlich ergänzenden Leistungen (HLU/Grundsicherung/Wohngeld), dass da keine Anrechnung dieses 'Riestermurks' erfolgt? Gruß w. ...beim Staat 'bettelt' man heute nicht, sondern nimmt einfach seine gesetzlich zugesicherten Rechte für ergänzende Leistungen in Anspruch. Betteln gehen müssen vielleicht einige/unseriöse Versicherungsmakler bei dem von Ihnen hochpotenten/zahlungskräftigen Personenkreis, um ihre Provisionen zu sichern ;-)
Pick L. Wegam 25.11.2014 | 01:02
Und wie sehen diese "gesetzlich zugesicherten Rechte für ergänzende Leistungen" morgen aus? Heute gibt es Bargeld, morgen vielleicht nur noch Gutscheine für Schlafplatz, Kleidung und Nahrungsmittel. Das BVerfG hat dem Gestzgeber diesbezüglich freie Hand gelassen. Und nu?
Paul G.am 25.11.2014 | 11:38
...beim Staat 'bettelt' man heute nicht, sondern nimmt einfach seine gesetzlich zugesicherten Rechte für ergänzende Leistungen in Anspruch.
Und wie sehen diese "gesetzlich zugesicherten Rechte für ergänzende Leistungen" morgen aus? Heute gibt es Bargeld, morgen vielleicht nur noch Gutscheine für Schlafplatz, Kleidung und Nahrungsmittel. Das BVerfG hat dem Gestzgeber diesbezüglich freie Hand gelassen. Und nu?
Ob das nicht gerade ihr "überzogener Pessimismus" ist?
Pick L. Wegam 25.11.2014 | 14:50
Nö, ich denke nur realistisch. Das Bundesverfassungsgericht hat es dem Gesetzgeber grundsätzlich freigestellt, ob er das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum durch Bargeld oder durch Sachleistungen gewährt. Und wenn die FDP mehr Macht gehabt hätte, wäre schon längst eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten. Aber aufgeschoben heißt bekanntlich nicht aufgehoben.....
W*lfgangam 25.11.2014 | 19:25
Hallo Pick L. Weg, Quelle? Welches Urteil meinen Sie, wo das so drin steht/die (baren) Regelsätze ausschließlich in Sachbezugsform geleistet werden könnten? Doch nicht etwa die Entscheidung aus 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz? (wo ebenfalls noch Barleistungen erforderlich sind!) Und nu? ...'freie Hand', jaja ;-) Gruß w.
W*lfgangam 25.11.2014 | 23:04
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls2010020… deckt aber nicht Ihr Äußerung zur völlig 'freien Hand' des Gesetzgebers in Richtung absoluten Sachleistungsprinzips und Abkehr vom Regelsatzprinzip. Gruß w. ...ist eh kein Thema dieses Forums, das hier weiter zu durchleuchten.
Pick L. Wegam 26.11.2014 | 02:33
Nein? Das sehen namhafte Berufsjuristen aber ganz anders! Das sagt man immer dann, wenn einem die sachlichen Argumente ausgegangen sind. Wo steht denn geschrieben, dass bedarfsabhängige Fürsorgeleistungen immer durch Bargeldleistungen erbracht werden müssen? MfG
Trude Herram 26.11.2014 | 11:55
Man merkt die Interessenlage an der Argumentation von Wolfgang und Pick L. Weg. Der Wolfgang vertritt mehr die Interessen der DRV und der Pick L. Weg gehört wohl zum Verein der Versicherungsvertreter. Das schränkt die Qualität der Ausführungen ein, da Objektivität auf der Strecke bleibt.
Pick L. Wegam 26.11.2014 | 12:33
Damit liegen Sie aber gründlich daneben! Aber vielleicht können Sie ja meine frühere Frage beantworten: Vielleicht steht das ja tatsächlich irgendwo und ich habe es nur nicht gefunden. Das zitierte BVerfG-Urteil habe ich zugegebenermaßen auch nicht sofort vollumfänglich verstanden. Der W*lfgang braucht sich deswegen also nicht zu schämen......:-) MfG
W*lfgangam 26.11.2014 | 21:10
;-) Hallo Pick L. Weg, die Pressemitteilung ist kürzer (als der gefühlt 100 Seite starke Urteil-Schinken): https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10… Durch das ganze Urteil zieht sich der Begriff der Regelleistung ( = Barleistung nach SGB 2 und 12) und die verfassungswidrigen Ermittlungswege dazu. Über Bar- oder Gutscheinsystem hat das Urteil eigentlich rein gar nichts ausgesagt, war ja auch nicht Inhalt dieses Verfahrens, findet sich höchstens in Randbemerkungen zu 'überplanmäßigen' Bedarfen wieder. Bar- oder Gutschein ...das dürfte sich in dem Tenor "1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines _menschenwürdigen_ Existenzminimums (...)" offenbaren - Gutschein ist nicht 'menschenwürdig', da Ausklammerung von den Geschäften des typischen Lebens und Diskriminierung. Ist mM schon viel früher mal verfassungsrechtlich geprüft worden, als es um das Gutscheinsystem für Asylbewerber ging (die mit dem Personenkreis hier natürlich nicht vergleichbar sind). Gruß w. ...sind eigentlich Barleistungen für Rentner zwingend vorgesehen oder könnte man da auch auf ein Gutscheinsystem ausweichen, ggf. mit besonderen Seniorenrabatten, die ein geregeltes Ableben sicher stellen? ;-)
Pick L. Wegam 27.11.2014 | 03:16
Manchmal ist es angebracht, auch zwischen den Zeilen zu lesen. Also versuchen Sie es noch mal! Das ist IHRE Interpretation, die sich nicht mit den Ansichten namhafter Berufsjuristen deckt. Die seit Jahren praktizierten Sanktionsregelungen im SGB_II sehen übrigens keineswegs Sachleistungen als Diskriminierung an. Sonst würde man sie nicht permanent anwenden. Wie kann man nur so naiv sein zu glauben, dass die heute gültigen Sozialgesetze unvergänglich sind? Noch nicht einmal das Grundgesetz ist in Stein gemeißelt! MfG
Pick L. Wegam 27.11.2014 | 03:36
Kein Mensch kann heute wissen, wie das morgige gesetzliche Rentensystem aussieht. Die Leistungen aus einem privaten Versicherungsvertrag sind allerdings einklagbar, da die vereinbarten Regelungen auch für die Anbieter während der gesamten Vertragsdauer verbindlich sind. Haben Sie das wirklich nicht gewusst? MfG
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