Hallo John,
leben Sie denn nur auf Dauer getrennt oder soll auch eine Scheidung durchgeführt werden?
Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, welcher zu einem Rentenzu- bzw. abgschlag führen kann.
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Hallo John,
leben Sie denn nur auf Dauer getrennt oder soll auch eine Scheidung durchgeführt werden?
Bei einer Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, welcher zu einem Rentenzu- bzw. abgschlag führen kann.
Wenn keine gerichtliche Scheidung erfolgt, dann wird auch kein Versorgungsausgleich durchgeführt.
Es ist jedoch zu bedenken, dass sich bei einer evtl. später anliegenden Scheidung die Ehedauer verlängert und somit auch der Versorgunsausgleich erhöhen dürfte.
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