Hallo,
ich gehe März 2010 in Rente. Meine Ex-Frau, an die ich eine Rentenausgleichszahlung im Namen des Volkes leisten muss, geht erst im Jahr 2014 in Rente. Ab wann wird die Zahlung von meiner Rente abgezogen und meiner Ex-Frau gutgeschrieben?
Gibt es irgendwelche Paragraphen, über die man heute noch Einfluss auf die Ausgleichszahlung nehmen kann?
Danke.
26.09.2009, 23:18
von
Paul Kuhn
27.09.2009, 12:24
von
Tim
1. Ihre Rente wird ab Beginn um die übertragenen Rentenanwartschaften gemindert.
2. Ja, gibt es. Anpassungen nach Rechtskraft werden geregelt in Teil 1 - Kapitel 4 des Versorgungsausgleichsgesetzes. Für Sie käme eine Aussetzung bzw. Rücknahme der Kürzung in Betracht, wenn Sie ohne die Kürzung gegenüber Ihrer Ex-Frau unterhaltspflichtig wären bzw. Ihre Ex-Frau verstirbt.
28.09.2009, 11:12
Experten-Antwort