Rentenausgleich

von
Paul Kuhn

Hallo,
ich gehe März 2010 in Rente. Meine Ex-Frau, an die ich eine Rentenausgleichszahlung im Namen des Volkes leisten muss, geht erst im Jahr 2014 in Rente. Ab wann wird die Zahlung von meiner Rente abgezogen und meiner Ex-Frau gutgeschrieben?
Gibt es irgendwelche Paragraphen, über die man heute noch Einfluss auf die Ausgleichszahlung nehmen kann?
Danke.

von
Tim

1. Ihre Rente wird ab Beginn um die übertragenen Rentenanwartschaften gemindert.

2. Ja, gibt es. Anpassungen nach Rechtskraft werden geregelt in Teil 1 - Kapitel 4 des Versorgungsausgleichsgesetzes. Für Sie käme eine Aussetzung bzw. Rücknahme der Kürzung in Betracht, wenn Sie ohne die Kürzung gegenüber Ihrer Ex-Frau unterhaltspflichtig wären bzw. Ihre Ex-Frau verstirbt.

Experten-Antwort

Der Antwort von Tim ist zuzustimmen. Die Regelungen zum Versorgungsausgleich sind seit dem 01.09.2009 im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt. In den §§ 32 ff. finden sich Regelungen zur Anpassung nach Rechtskraft.

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