Hallo, ich gehe März 2010 in Rente. Meine Ex-Frau, an die ich eine Rentenausgleichszahlung im Namen des Volkes leisten muss, geht erst im Jahr 2014 in Rente. Ab wann wird die Zahlung von meiner Rente abgezogen und meiner Ex-Frau gutgeschrieben? Gibt es irgendwelche Paragraphen, über die man heute noch Einfluss auf die Ausgleichszahlung nehmen kann? Danke.
27.09.2009, 12:24
von
Tim
1. Ihre Rente wird ab Beginn um die übertragenen Rentenanwartschaften gemindert.
2. Ja, gibt es. Anpassungen nach Rechtskraft werden geregelt in Teil 1 - Kapitel 4 des Versorgungsausgleichsgesetzes. Für Sie käme eine Aussetzung bzw. Rücknahme der Kürzung in Betracht, wenn Sie ohne die Kürzung gegenüber Ihrer Ex-Frau unterhaltspflichtig wären bzw. Ihre Ex-Frau verstirbt.
28.09.2009, 11:12
Experten-Antwort
Der Antwort von Tim ist zuzustimmen. Die Regelungen zum Versorgungsausgleich sind seit dem 01.09.2009 im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt. In den §§ 32 ff. finden sich Regelungen zur Anpassung nach Rechtskraft.