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Experten-Antwort

Rentenausgleich

von Jan23.01.2021 | 12:14
82 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 1959 und befasse mich zur Zeit mit meiner baldigen Rente. Mit meiner Firma ist folgende Regelung vereinbart. Entlassung mit Abfindung zum 01.10.2022 und dann Arbeitslosigkeit bis zum 30.06.2023. Rentenbeginn 01.07.2023. Rente nach 45 Berufsjahren. Jetzt überlege ich, ob ich nicht 24 Monate Arbeitslosigkeit machen soll und dann zum 01.10.2024 in die reguläre Altersrente mit 2,7% Abzüge gehen sollte. Dann würde ich die Abzüge mit 2 Sonderzahlungen ausgleichen und würde dann meine reguläre Rente bekommen. Laut Internet müsste ich ca. 12.000 Euro insgesamt zahlen. Die könnte ich dann ja auch noch steuerlich absetzen. oder schickt mich das Amt in die Rente nach 45 Jahren zwangsweise?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

den bisherigen Beiträgen können Sie aus meiner Sicht bereits sinnvolle Tipps und Hinweise entnehmen. Ungeachtet dessen sollten Sie sich zu gegebener Zeit nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers ausführlich zu den bestehenden Möglichkeiten (insbesondere auch unter Berücksichtigung der dann gegebenen Rechtslage) beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Siehe hieram 23.01.2021 | 13:43
G.W.am 24.01.2021 | 09:46
Hallo Jan, wenn Ihnen ab dem 01.07.2023 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge) zusteht, steht Ihnen diese Altersrente auch bei einem Rentenbeginn 01.10.2024 (ohne Abschläge) zu. Es besteht daher keine Notwendigkeit, bei einem Rentenbeginn 01.10.2024 die ungünstigere Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) zu beantragen. Somit müssen Sie auch keine etwaige Rentenminderung ausgleichen. Gruß G.W.
Klaus Jacobsam 24.01.2021 | 18:27
Ab dem 01.10.2022 zwei Jahre Arbeitslosigkeit machen. Das Amt zahlt 80% der Rentenbeiträge weiter und am 01.10.2024 die Rente für langjährig Versicherte nach 45 Berufsjahren beantragen. Die Rente wird dann wahrscheinlich so 40 Euro monatlich höher sein.
Deutsche Rentenversicherung
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