Ein durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf einen bereits bestehenden Rentenanspruch aus, wenn der Beschluss des Familiengerichts rechtswirksam geworden ist. Da Sie bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhöht sich Ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam geworden ist.
Dies trifft jedoch nur zu, wenn Ihr geschiedener Ehemann noch keine eigene Rente bezieht. Erhalten nämlich beide Eheleute bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wirkt sich der Versorgungsausgleich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt aus.
Wir empfehlen, mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und den Bearbeitungsstand erfragen.