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Experten-Antwort

Rentenausgleich nach scheidung - wie lange dauert es nach der Scheidung bis endlich das Geld von der Rentenkasse gezahlt wird

von angela kämper07.04.2015 | 20:37
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6 Antworten

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die Scheidung wurde zum 11.3.2015 endlich rechtsgültig. Der bis dahin noch zahlungspflichtige Ehemann hat einfach alle Unterhaltszahlungen seit Oktober 2014 eingestellt. die Rente der Ehefrau beträgt lediglich 700€ und reicht daher nicht zum Überleben aus. wir hatten angenommen, dass die Rentenkasse sofort nach erfolgter Scheidung den Rentenausgleich/Versorgungsausgleich vornimmt.Rückforderungen an den Exmann würden nicht erfüllt, da er alles Geld an die Seite geschafft hat, bzw. behauptet er sei Zahlungunfähig. wir sind also auf den direkten Ausgleich über die Rentenversicherung angewiesen, da sonst jeden Monat der Schaden um ca 400€ steigt. wie lange müssen wir hier planen, dass es dauert bis endlich die Zahlungen eingehen? Dieser Zustand ist zu wenig zum Leben und zum Sterben zuviel! Bitte geben Sie uns hier einen zeitlichen Horzont! Vielen Dank!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf einen bereits bestehenden Rentenanspruch aus, wenn der Beschluss des Familiengerichts rechtswirksam geworden ist. Da Sie bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhöht sich Ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam geworden ist.

Dies trifft jedoch nur zu, wenn Ihr geschiedener Ehemann noch keine eigene Rente bezieht. Erhalten nämlich beide Eheleute bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wirkt sich der Versorgungsausgleich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt aus.

Wir empfehlen, mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen und den Bearbeitungsstand erfragen.

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5 Antworten

L.am 07.04.2015 | 21:45
1. Wenn das Geld nicht zum Leben reicht, sollten Sie überbrückungsweise sich an das Grundsicherungsamt wenden. 2. Unterhaltsverpflichtungen im zivilrechtlichen Sinne haben nichts mit einem Versorgungsausgleich im rentenrechtlichen Sinne zu tun (es sei denn, wir reden hier von einer Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten [§ 90 SGB VI]) 3. Die Höhe des Zuschlages aus dem Versorgungsausgleich richtet sich nach dem Urteil. Wieviele Entgeltpunkte ist denn der Saldo (also Zuschläge minus Abschläge) ? Für 400,- EUR (netto) muss schon ne Menge rumkommen. 4. Zu welchem Zeitpunkt der Zuschlag erstmalig zur Anwendung kommt, richtet sich u.a. auch danach, ob der andere Ehepartner bereits eine Rente bezieht oder nicht. IdR aber der Monat oder der übernächste Monat, der dem Monat der Rechtskraft folgt. 5. Wenn's länger dauert, gibt's auch ne Nachzahlung (Hilfe unter 1.) 6. Beachten Sie, dass die Rente ggf. erst zum Monatsende ausgezahlt wird - das gilt natürlich auch für den Zuschlag, der dann ein Teil der Rente ist.
Behördenbekämpferam 08.04.2015 | 13:54
Es ist unglaublich wie lange die bei DRV brauchen bis "endlich" was geschieht. Empfehle sofort Untätigkeitsklage zu erheben und beim Sozialgericht eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Nach dem Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz ist ab 1.4.2015 eine Untätigkeitsklage bereits nach 14 Tagen möglich. Natürlich Anwalt beauftragen und Prozesskostenhilfe beantragen.
L.am 08.04.2015 | 15:07
Die Fragende hat geschrieben, dass die "Scheidung [...] endlich rechtsgültig" wurde. Zum einen ist das nicht gleichbedeutend, dass auch der Versorgungsausgleich rechtskräftig geworden ist - das können nämlich auch zwei verschiedene Vorgänge beim Gericht sein, Zum anderen heißt das nicht automatisch, dass gleich am 11.03.2015 die Schreiben an die RV-Träger rausgegangen sind. Nur Krawallmachen hilft hier niemanden. Des Weiteren ist auch (theoretisch) nicht auszuschließen, dass unterm Strich gar ein Abschlag für o.g. rauskommt (Unterhaltsrecht ist ungleich Versorgungsausgleich). Dann wäre die "ehefrau" froh, dass das so lange dauert. Ferner sollten Sie sich § 88 SGG mal genau durchlesen, und prüfen, ob der hier überhaupt so greift.
=//=am 08.04.2015 | 17:34
Haben Sie tatsächlich einen Bonus aus dem Versorgungsausgleich von fast 14 Entgeltpunkten / 400 EUR? @L hat gut erklärt, an was es liegen könnte, dass die Rente noch nicht angepaßt/erhöht wurde. Mal abgesehen davon sind Sie nicht alleine auf der Welt und müssen den Mitarbeitern der DRV schon ein bißchen Zeit lassen. Die Rente wird vermutlich sowieso erst ab April 2015 erhöht und diese wird Ende April ausgezahlt. Hexen kann niemand und das sollten auch manche Rentner mal verstehen. Ich finde es schrecklich, was sich manche "Behördenbekämpfer" anmaßen, obwohl sie keine Ahnung von der Materie haben.
Alexsandraam 08.04.2015 | 17:52
Wenn es hier im Forum Smilies gebe hätte er wohl den Ironie-Smilie verwendet. :ironie:
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