Ich glaube, die nachkontrolle, ob die berechnung richtig, ist
brotlose kunst. Ein rechtsanwalt kennt sich normalerweise auch
aus.
Für das jahr 2008 gelten ab 1.7. für 1 entgeltpunkt 26,56/23,34
west/ost.
Es werden ja nicht 80 euro , sondern EP. übertragen die während
der ehezeit entstanden sind. Wäre ja auch für den empfänger
schlecht wenn es nur 80 euro wären.
Bei 80 euro und 26.56 rentenwert west für 1 EP.( 80 : 26,56)
sind dies 3,0120 EP. x 26,56 sind dies 80 euro.
Natürlich, wird die ehemalige frau erst 2018 rentnerin und der
rentenwert 26,56 steigt durch jährliche rentenerhöhung um 1% der
rentenwert um 10% , sind dies 2.66 und es gilt als neuer rentenwert
( 26,56 + 2,66)) 29,22 euro.Natürlich etwas mehr , weil, wie beim
zinseszins effekt die erhöhung von 1% im zweiten jahr mehr bringt.
Bei 29,22 x 3,0120 EP. sind es 88.01 euro, statt 80 euro.
So könnte es ein:
Sie haben sich in der ehezeit 16,0240 EP, erworben, die ehefrau
angenommen 10,0000 EP.
Somit beide- 26,0240 : 2 = 13,0120 EP. Die ehefrau erhält zu den
10 eigenen EP. 3.0120 hinzu.
Besser kann ich es nicht darstellen, dies überlasse ich anderen.
Mit freundlichen Grüßen.