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Rentenausgleichszahlung

von fritzle0114.09.2008 | 20:19
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4 Antworten

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Hallo, Ich bin frisch geschieden und soll nun eine Rentenausgleichszahlung von ca80 euro zahlen. Mir kommt das aber irgendwie zu hoch vor. Wo kann ich mich da gut beraten lassen bzw. wer kann mir die Berechnung nachkontrollieren ob alles richtig berechnet wurde. Danke schonmal. Gruß

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Versorgungsausgleich beruht auf dem Gedanken, dass in der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte (z. B. in der Rentenversicherung oder einer Beamtenversorgung) das Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung der Eheleute sind, an der bei der Auflösung der Ehe beide zu gleichen Teilen teilhaben sollen. Der Ehegatte, der in der Ehe nicht oder nicht voll erwerbstätig gewesen ist und deswegen oder aus anderen Gründen keine oder nur geringere Versorgungsanrechte als der andere erworben hat, hat bei der Eheauflösung einen Ausgleichsanspruch. Ihm steht die Hälfte des Wertunterschieds zwischen seinen eigenen Versorgungsanrechten und denen des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu.

Nachdem von Ihnen 80 Euro auf Ihre frühere Ehefrau übertragen werden sollen, waren Ihre Versorgungsanrechte während der Ehezeit wohl um 160 Euro höher als die Ihrer früheren Ehefrau. Diese werden in Entgeltpunkte umgerechnet (= derzeit ca. 3) und dem Rentenversicherungskonto Ihrer früheren Ehefrau gutgeschrieben. Im Leistungsfall wird dann Ihre Rente um diese 3 Entgeltpunkte gekürzt. Sollte der aktuelle Rentenwert dann z. B. 30 Euro betragen, dann würde sich die Kürzung Ihrer Rente auf 90 Euro (= 3 X 30 Euro) belaufen.

Sollten Sie an der Höhe des Versorgungsausgleichs Zweifel haben, könnten Sie das Ganze von Ihrem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Sie können sich aber auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden.

3 Antworten

LSam 14.09.2008 | 20:42
zunächst ist es so, dass der Anspruch beider Partner als Entgeltpunkte (EGPT) aus der Ehezeit getrennt ermittelt wird, die Summe daraus durch 2 dividiert wird und dann derjenige, dessen eigene EGPT unter dem Durchschnitt liegen, vom anderen den Ausgleich in EGPT bis zum Durchschnitt hinzubekommt. Wenn Sie dies als Bruttobetrag in Höhe von 80,00 € beziffern, entspricht der Betrag der Multiplikation der EGPT mal dem aktuellen Rentenwert (Ost oder West) Ist aber Ihre geschiedene Frau noch gar nicht im Rentenalter, können sich Jahre später auch 90,00€ ergeben, wenn sich der Rentenwert entsprechend erhöht, der ja mit den auszugleichenden EGPT multipliziert wird. Dazu müssten Ihnen ja die Angaben vorliegen. Falls Sie aber Zweifel an der Errechnung Ihrer eigenen Punkte oder an denen vom Partner haben hilft vielleicht, wenn Sie Widerspruch einlegen, Ihre Zweifel darlegen und um nochmalige Prüfung bitten. Für eine Überprüfung sind die kompletten Unterlagen erforderlich, die in die Berechnung für jeden eingegangen sind. Wenn die nicht beigebracht werden können, ist eine korrekte neutrale Prüfung nicht möglich, die könnte sich dann nur auf die Richtigkeit der Angaben in Ihrem Bescheid erstrecken. Mit dem Begriff: "Rente - Überprüfung" bei Google finden Sie Hinweise für Übeprüfungen durch neutrale Stellen.
Schiko.am 14.09.2008 | 22:55
Ich glaube, die nachkontrolle, ob die berechnung richtig, ist brotlose kunst. Ein rechtsanwalt kennt sich normalerweise auch aus. Für das jahr 2008 gelten ab 1.7. für 1 entgeltpunkt 26,56/23,34 west/ost. Es werden ja nicht 80 euro , sondern EP. übertragen die während der ehezeit entstanden sind. Wäre ja auch für den empfänger schlecht wenn es nur 80 euro wären. Bei 80 euro und 26.56 rentenwert west für 1 EP.( 80 : 26,56) sind dies 3,0120 EP. x 26,56 sind dies 80 euro. Natürlich, wird die ehemalige frau erst 2018 rentnerin und der rentenwert 26,56 steigt durch jährliche rentenerhöhung um 1% der rentenwert um 10% , sind dies 2.66 und es gilt als neuer rentenwert ( 26,56 + 2,66)) 29,22 euro.Natürlich etwas mehr , weil, wie beim zinseszins effekt die erhöhung von 1% im zweiten jahr mehr bringt. Bei 29,22 x 3,0120 EP. sind es 88.01 euro, statt 80 euro. So könnte es ein: Sie haben sich in der ehezeit 16,0240 EP, erworben, die ehefrau angenommen 10,0000 EP. Somit beide- 26,0240 : 2 = 13,0120 EP. Die ehefrau erhält zu den 10 eigenen EP. 3.0120 hinzu. Besser kann ich es nicht darstellen, dies überlasse ich anderen. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 15.09.2008 | 10:49
Sie können bei der für Sie zuständigen DRV Ihre Rentenberechnung überprüfen lassen, ABER was soll das bringen? Weshalb zweifeln Sie die Berechnung an? Das sollten Sie schon wissen. Genauso verhält es sich mit der Auskunft der DRV Ihrer geschiedenen Ehefrau. Wie lange waren Sie denn verheiratet? Hat Ihre Ex-Frau wegen Kindererziehung nicht oder weniger gearbeitet? Wenn für die Ehefrau während der Ehezeit so gut wie keine RV-Beiträge entrichtet werden, sei es wegen Kindererziehung oder weil die Ehefrau nur einen Minijob ausübt, stört das die wenigsten Ehepartner/Ehemänner WÄHREND der Ehe. Aber wehe, es kommt zur Scheidung; dann werden der Ex-Frau noch nicht einmal ca. 3 läppische Entgeltpunkte "gegönnt". Ich kann das leider nicht nachvollziehen. Sie müssen - wie bereits dargelegt - die 80,- Euro nicht jetzt zahlen, sondern Ihre Rente wird erst im RENTENFALL um die ca. 3 EP vermindert. Falls Sie nochmal heiraten, sollten Sie dann darauf achten, dass Ihre Ehefrau mindestens genausoviel verdient wie Sie... damit Sie bei einer 2. Scheidung nicht wieder so viel abgeben müssen. ;-))
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