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Rentenauskunft

von Harald10.06.2009 | 13:27
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Hallo, Ich hätte eine Frage zur Rentenauskunft meiner Schwester. Meine Schwester ist 1953 geboren und bekommt Rente. Nun steht in der Rentenauskunft folgendes: 1995 - 2010 Rentenbezug mit Zurechnungszeit 2010 - 2018 Rentenbezug was bedeutet dieses? Wird die Rente dann gekürzt? Gruß Harald

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von LS ist nichts hinzuzufügen.

7 Antworten

Haraldam 10.06.2009 | 13:50
Hallo, Soweit klar, aber meine Schwester ist im Jahre 2010 doch erst 57 Jahre alt, also fehlen dann 3 Jahre bis zum 60. Geburtstag. Verstehe ich dieses richtig? Also bleibt die Rente gleich wie bisher, nur bekommt meine Schwester bis zum 60 Geburtstag keine Zurechnungszeit mehr. Es ist verwirrend diesen Bescheid lesen zu können. Gruß Harald
LSam 10.06.2009 | 13:36
User Harald, eine Zurechnungs wird ab Monat des Eintritts der Erwerbsminderung bis längstens der Vollendung des 60. Lbj zugrunde gelegt und mit dem Durchschnitt aus dem Berufsleben eigenständig bewertet (Gesamtleistungswert). Monate ab Vollendung des 60. Lbj bis Altersrentenbeginn sollen bei Neuberechnung der Altersrente sich nicht benachteiligend auswirken, was aber der Fall wäre, wenn man sie nicht besonders erfassen und Kennzeichnen würde. Durch die Kennzeichnung mit "Rentenbezug" werden diese Monate programmintern bei der Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes ausgeklammert, bewirken dadurch keine Verschlechterung des Gesamtleistungswertes.
LSam 10.06.2009 | 14:30
Meine erste Aussage im vorangegangenen Beitrag bezieht sich auf einen EU-BU Rentenbeginn ab 2001. Im konkreten Fall, Rentenbeginn EU/BU 1995, gab es nach damaliger Rechtslage nur eine Zurechnungszeit bis zum 55. Lbj + 20 Monate, Egal wann nun eine der Altersrentenarten oder die Regelaltersrente in Anspruch genommen wird, alle Monate ab dem Folgemonat 55 Lbj + 20 bis zum Beginn der neuen Altersrente sind Monate "Rentenbezug", die dann die Wirkung haben wie schon im vorangegangenen Beitrag ausgesagt. Der Rentenversicherungsträger hat in der Rentenauskunft die Regelaltersrente genommen, die man erst mit Vollendung des 65. Lbj bekommen kann. Bei einer Neuberechnung ergibt sich eigentlich immer eine geringere Rente. Ist das dann tatsächlich der Fall, werden der künftigen Altersrente die Entgeltpunkte zugrunde gelegt, die der bisherigen Rente zugrunde liegen, sie bekommt keinesfalls weniger.
Haraldam 10.06.2009 | 14:31
Hallo, Bedanke mich für diese Auskunft, denn jetzt habe ich es verstanden. Eben solche Bescheide lesen zu können ist eine wahre Kunst *g* Demnach kann man alles so laufen und lassen und meine Schwester bekommt die bisherige Rente weiter. Gruß Harald
F U Nam 10.06.2009 | 14:17
Kann es sein, dass diese Erwerbsminderungsrente befristet gewährt wurde ? Wenn ja, dann hat die "Maschine" die bewertete Zurechnungszeit nur bis zum befristeten Rentenende gesetzt.
Haraldam 10.06.2009 | 14:21
Hallo, Diese Rente wurde bis längstens zur Vollendung des 65. Lebensjahr (Beginn der Regelaltersrente) bewilligt. Gruß Harald
Beratungsangebotam 10.06.2009 | 22:45
"Eben solche Bescheide lesen zu können ist eine wahre Kunst *g*" Ich gebe Ihnen zwar Recht, doch versuchen Sie es einmal mit den Gesetzestexten dazu. Sie werden feststellen, dass die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung jedenfalls in einem sehr hohen Maße versuchen, die sehr komplizierte Rechtsmaterie so gut wie möglich für den Laien anschaulich zu formulieren und darzustellen. Außerdem besteht bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung eine für Sie kostenfreie Informationsmöglichkeit. Dieses Forum ist ebenfalls Teil des umfassenden Beratungsangebots der Rentenversicherungsträger.
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