Hallo Barbara,
in einer Renteninformation oder Rentenauskunft wird immer die bereits um den Rentenabschlag von maximal 10,8 % gekürzte Erwerbsminderungsrente ausgewiesen.
Es handelt sich um den Bruttorentenbetrag, von dem im Fall der Pflichtversicherung in der KV/PV noch die Beitragsanteile des Rentners abgezogen werden.