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Rentenauskunft

von Hans04.10.2007 | 17:01
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In meiner Rentenauskunft sind die Beiträge aufgeführt, die mein Arbeitgeber und ich in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Sind diese Werte real oder nominal ausgewiesen? MfG Hans

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

im Versicherungsverlauf steht der sozialversicherungspflichtige Bruttoverdienst, aus dem die Beiträge gezahlt wurden.

Diesen Wert finden Sie auch in Ihrer Jahresmeldung, die Sie jährlich erhalten.

Wenn an anderer Stelle die Summen der gezahlten Beiträge stehen, ist das eine ganz normale Aufsummierung der damaligen Beiträge.

6 Antworten

Schiko.am 04.10.2007 | 18:20
Ob die bisher gezahlten gesamtbeiträge in euro auch aus der rentenauskunft ersichtlich, weiß ich nicht. Richtig aber ist, auf der rückseite der renteninfor- mation sind die bisher gezahlten beiträge aufge- führt: Von ihnen meinetwegen 67.442,62 Eur. Von ihrem Arbeitgeber 67.44262 Eur. Aus den erhaltenen beiträgen und ihren sonstigen versicherungszeiten haben sie bisher insgesamt entgelt- punkte in folgender höhe erworben 28,4637 Dies zahlen aus einer tatsächlichen information. Es handelt sich als um die wirklichen bis gezahlten gesamtbeiträge ( real). Mit freundlichen Grüßen.
Michael1971am 05.10.2007 | 13:11
Hallo, die Werte sind nicht real, sondern aus den vorgemerkten Bruttoverdiensten errechnet. Sind z.B. Beiträge als versicherungspflichtiger Geringverdiener enthalten, ist die tatsächliche Beitragsverteilung maschinell gar nicht erkennbar. Hier hatte der Arbeitgeber nach dem Recht bis 31.12.1991 bei einem monatlichen Verdienst bis zu 1/10 der Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge alleine zu tragen. Auch wird bei einer Nachversicherung nur der Beitrag aufgeführt, der in den jeweiligen Jahren aus den Bruttoentgelten zu zahlen gewesen wäre, nicht der tatsächlich von der Versorgungsdienststelle geleistete Betrag. Im Übrigen kann auch bei einer normalen abhängigen Beschäftigung gar nicht nachvollzogen werden, ob genau für Sie Beiträge in Höhe Ihres Verdienstes an die Rentenversicherung überwiesen wurden.
Rentenüberprüferam 05.10.2007 | 16:58
Leider, wie häufig vorkommend, wird eine Sache mit unterschiedlichen Begriffen betitelt und folglich auch unterschiedlich interpretiert. Wenn User Hans den Begriff "Rentenauskunft" wählt und angibt, das darin die von ihm und dem AG gezahlten Beiträge aufgeführt sind, egal zunächst ob real oder nominal, bleibt festzustellen, dass es sich nicht um eine Rentenauskunft handelt, in der das steht, sondern um eine "Renteninformation". Die Deutung zwischen nominal und real ist nicht angebracht, weil beides richtig ist. Alle erfaßten Werte beruhen auf den vom Arbeitgeber oder übrigen Institutionen gemeldeten Verdiensten, basieren also auf realer Erfassung. Sie sind zugleich Nominalwerte, weil sie grundsätzlich immer erst als Bruttowerte erfaßt werden. User Michael1971 bezieht sich schon auf die "Bewertung", weil er meint, Einkünfte aus Geringverdiensten seien erst später zu erkennen. War aber so nicht gefragt. Ist so auch nicht zutreffend. Auch die Einkünfte aus Geringverdiensten werden in der Renteninformation je nach Umstand, mit und/oder ohne AN Anteil als Verdienst erfaßt.
Michael1971am 08.10.2007 | 15:35
Ich glaube, Sie verwechseln da was. Hans hat nach den in der Renteninformation ausgewiesenen gezahlten Beiträgen gefragt, nicht nach den ausgewiesenen Verdiensten. Letztere sind nicht der Renteninformation, sonder dem beigehefteten Versicherungsverlauf zu entnehmen. Im Falle des Geringverdieners können die gezahlten Beiträge gar nicht richtig dargestellt werden, da in den Versicherungskonten weder eine entsprechende Kennzeichnung als Geringverdiener noch ein Wechsel in der Beitragsabführung erfasst ist. Dies hat nichts mit einer Bewertung der Beiträge zu tun, sondern sollt nur die Fehlerhaftigkeit der Beitragsaufstellung verdeutlichen.
Rentenüberprüferam 08.10.2007 | 17:18
Hallo, User Michael1971, habe kein Problem damit einzugestehen, dass es sich bei den in der Renteninformation angegeben Summen um die Beitragszahlung AG, AN und übrige handelt und nicht, wie von mir interprediert, um Verdienste und Einkommen. Unabhängig davon sehe ich sie als real an, weil sie unter Berücksichtigung des jeweils in Frage kommenden Zeitraums entsprechend gesetzlicher Vorgabe erhoben wurden und sich im Nachhinein nicht mehr ändern.
Michael1971am 09.10.2007 | 08:48
Hallo Rentenüberprüfer, die Beiträge sind deshalb nicht real, weil die ausgewiesene Summe lediglich eine fiktive Rückrechnung aus den gemeldeten Bruttoverdiensten darstellt. Diese Rückrechnung bildet aber allenfalls einen Näherungswert zu den tatsächlich gezahlten Beiträgen, da bei der Rückrechnung immer von rechtzeitig gezahlten Beiträgen ausgegangen wird und eine unterschiedliche Beitragsverteilung auch nicht immer genau bekannt ist. Die Aufstellung der Beiträge ist nach meiner Meinung ohnehin überflüssig, weil es für die Berechnung der Rente lediglich auf die Vorleistung in Form der Beschäftigung gegen Entgelt ankommt. Die Beitragspflicht ist lediglich ein Mittel zur Finanzierung des Umlagesystems und hat auf den individuellen Rentenanspruch keinen Einfluss. Das ist eben genau die Auswirkung des "Generationenvertrages", weshalb es auch mit der verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie auf Rentenanwartschaften nicht weit her ist.
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