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Experten-Antwort

Rentenauskunft Arbeitgeber

von Jürgen W.30.11.2011 | 14:18
6032 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, gehe im Oktober 2012 in Rente. Mein Arbeitgeber hat mich angeschrieben und eine komplette erweiterte Rentenauskunft angefordert. Dies sei nach der gültigen Rechtslage vorgeschrieben und ich müßte diese anfordern. Ist dies korrekt und wo kann ich die Rechtsvorschrift einsehen. Danke im voraus. Jürgen W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rechtsvorschrift, aus der die Rechtsauffassung Ihres Arbeitgebers hervorgeht, ist uns im Rentenrecht nicht bekannt.

Ob es in anderen Rechtsgebieten eine solche Vorschrift gibt, kann von uns nicht gesagt werden.

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7 Antworten

Hugoam 30.11.2011 | 14:22
Zum Thema Arbeitsrecht können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden: 01805 676713
Alltagsbegleiteram 30.11.2011 | 17:31
Natürlich hat Ihr Arbeitgeber kein Recht auf vollständige Akteneinsicht in Ihre persönlichen Daten. Das widerspräche Ihrem Persönlichkeitsrecht. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber einfach diese Gesetzestexte und Paragrafen nennen, auf die er sich hier beruft. Ein Arbeitgeber ist kein gesetzlicher Vormund.
Krämersam 30.11.2011 | 16:40
Für einen Arbeitgeber gibt es KEIN Recht eine Rentenauskunft/Renteninformation/ Rentenverlauf oder sonstige Einsicht in das Rentenkonto wie Beitragszeiten, Rentenpunkte etc. eines Arbeitnehmers anzufordern oder auch selbige einzusehen. Die Angaben im Rentenversicherungskonto gehen den Arbeitgeber nun gar nichts an !
-/-am 30.11.2011 | 17:32
Vielleicht wird Rentenauskunft für Berechnungen in Zshg. mit betreiblicher Altersvorsorge benötigt.
TurboCam 01.12.2011 | 08:33
Für Arbeitgeber, die als betriebliche AV eine sogenannte "Gesamtversorgung" garantieren, z. B. Landesbanken, ist eine komplette Rentenberechnung unerläßlich.
...am 01.12.2011 | 12:17
Auch für die Vereinbarung einer Altersteilzeit benötigt der Arbeitgeber eine vollständige Rentennauskunft.
TurboCam 01.12.2011 | 12:45
Leider nicht ganz richtig. Für die Altersteilzeit sind die kompletten Berechnungsanlagen der Rentenauskunft nicht relevant.
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