Warum eigentlich, immer wieder wenn angefragt wird ob man sich die rente
auszahlen lassen kann wird automatisch der beitragserstattung das wort
geredet.
Es könnte doch aber auch sein, sie haben die vorstellung, die erworbene
rentenanwartschaft, ausgedrückt in EP. (entgeltpunkten) kann man sich
als barablösung auszahlen lassen.
Dies geht leider nicht, auch nicht in geminderten beträgen.
Je nach verdienst, haben sie sich in 15 jahren EP. erworben.Gehe einmal
davon aus dies war immer der durchschnittsverdienst jeden jahres, hoch-
gerechnet 15 EP. x 26,27 rentenwert ab 1.7. 2007 je 1 EP. ergibt
( 26,27 x 15) 394,05 monatliche rente mit 65 bzw. 67 jahren.
Werden sie 100 jahre alt, lohnender als die beitragserstattung
Ein jahr bezug sind 4.728,60. in zehn jahren 47.286,--
Natürlich, steigt der rentenwert von 26,27 auf 36,27 fällt
der zahlbetrag entsprechend höher aus.
Es ergibt sich mir folgendes bild, immer natürlich bei der annahme
des durchschnittsverdienstes:
Jahr : Verdienst: Betragssatz: Beitragsanteil 1/2 AN:
1992 46820 DM. 8,85% 2.118,57 Euro
1993 48178 DM. 8,75% 2.155,39
1994 49142 DM. 9,60% 2.412,09
1995 50665 DM. 9,30% 2.409,13
1996 51678 DM. 9,60% 2.536,57
1997 52143 DM. 10.15% 2.706,02
1998 52925 DM. 10.15% 2,.746,60
1999 53507 DM. 10,15 u.9,75% 2..694,73
2000 54256 DM. 9,65 % 2. 676,97
2001 55.216 DM. 9,55 % 2..696,11
2002 28.626 EU . 9.55 % 2.733,78
2003 28.938 EU. 9,75% 2.821,46
2004 29.060 EU. 9,75 % 2.833,35
2005 29.569 EU. 9,75 % 2.882,98
2006 29.304 EU. 9,75 % 2.857,14
insgesamt euro beitragserstattung. 39,280,89
Erst in 24 Monaten wird dies möglich sein.
Sie können jetzt selbst, spiegelbildlich aufgrund tatsächlicher ver-
dienste eine ausrechnung beider varianten vornehmen.
Bedenken sie aber immer, bei einer beitragserstattung ist der
arbeitgeberbeitrag futsch.