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Rentenauszahlung

von Juanita27.05.2007 | 14:50
1675 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 53 Jahre alt und Philippinische Staatsbürgerin. Ich bin seit 17 Jahren in Deutschland wohnhaft und 15 Jahre davon Berufstätig im Arbeitnehmerverhältnis. Nun möchte ich mit meinen Ehemann (Deutscher, der z. Z. berentet ist) in absehbarer Zeit für immer in meine Heimat den Philippinen zurück. Hierzu möchte ich mir meine Rente auszahlen lassen! Jetzt meine Fragen: a) Ist das überhaupt möglich? b) Wie und Wo beantrage ich das? c) Ist das irgendwie mit Wartezeiten verbunden? d) Wieviel % bekomme ich im Auszahlungsfalle? e) Wie lange dauert so ein Verfahren (wenn ) überhaupt? Ich bin für jede Antwort sehr, sehr dankbar! mfG Juanita

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.05.2007 | 15:57

Hallo, Juanita,

sie als philippinische Staatsangehörige können sich bei Verzug in Ihre Heimat die eingezahlten Rentenversicherungs-Beiträge auf Antrag erstatten lassen. Es ist eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht zu beachten. Erstattet werden nur die selbst getragenen Beitragsanteile.

Mit der Beitragserstattung erlischt ihr bisheriges Versicherungsleben völlig.

Anstatt einer Erstattung haben Sie auch die Möglichkeit, Rente ins Ausland bezahlt zu bekommen.

Wir empfehlen Ihnen, sich schon vorab bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu beiden Varianten kostenfrei beraten zu lassen. So können bereits vor Verzug gewisse Formalitäten geregelt und besprochen werden.

2 Antworten

Unbekanntam 27.05.2007 | 18:23
Hallo, sollten Sie in die Philippienen zurück kehren, können Sie sich die Beiträge erstatten lassen. Hierfür müssen Sie aber nach der Rückkehr 24 Kalendermonate warten. Sollten Sie nicht in die Phillipienen zurückkehren oder innerhalb den 24 Kalendermonate sich in einem EU-Land aufhalten, ist eine Beitragserstattung nicht mehr möglich. Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig. Die Erstattung erfolgt auf Antrag. Wir raten unseren ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können. Selbstverständlich wird man Ihnen auch den Antrag zu mailen, wenn Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
Schiko..am 27.05.2007 | 19:28
Warum eigentlich, immer wieder wenn angefragt wird ob man sich die rente auszahlen lassen kann wird automatisch der beitragserstattung das wort geredet. Es könnte doch aber auch sein, sie haben die vorstellung, die erworbene rentenanwartschaft, ausgedrückt in EP. (entgeltpunkten) kann man sich als barablösung auszahlen lassen. Dies geht leider nicht, auch nicht in geminderten beträgen. Je nach verdienst, haben sie sich in 15 jahren EP. erworben.Gehe einmal davon aus dies war immer der durchschnittsverdienst jeden jahres, hoch- gerechnet 15 EP. x 26,27 rentenwert ab 1.7. 2007 je 1 EP. ergibt ( 26,27 x 15) 394,05 monatliche rente mit 65 bzw. 67 jahren. Werden sie 100 jahre alt, lohnender als die beitragserstattung Ein jahr bezug sind 4.728,60. in zehn jahren 47.286,-- Natürlich, steigt der rentenwert von 26,27 auf 36,27 fällt der zahlbetrag entsprechend höher aus. Es ergibt sich mir folgendes bild, immer natürlich bei der annahme des durchschnittsverdienstes: Jahr : Verdienst: Betragssatz: Beitragsanteil 1/2 AN: 1992 46820 DM. 8,85% 2.118,57 Euro 1993 48178 DM. 8,75% 2.155,39 1994 49142 DM. 9,60% 2.412,09 1995 50665 DM. 9,30% 2.409,13 1996 51678 DM. 9,60% 2.536,57 1997 52143 DM. 10.15% 2.706,02 1998 52925 DM. 10.15% 2,.746,60 1999 53507 DM. 10,15 u.9,75% 2..694,73 2000 54256 DM. 9,65 % 2. 676,97 2001 55.216 DM. 9,55 % 2..696,11 2002 28.626 EU . 9.55 % 2.733,78 2003 28.938 EU. 9,75% 2.821,46 2004 29.060 EU. 9,75 % 2.833,35 2005 29.569 EU. 9,75 % 2.882,98 2006 29.304 EU. 9,75 % 2.857,14 insgesamt euro beitragserstattung. 39,280,89 Erst in 24 Monaten wird dies möglich sein. Sie können jetzt selbst, spiegelbildlich aufgrund tatsächlicher ver- dienste eine ausrechnung beider varianten vornehmen. Bedenken sie aber immer, bei einer beitragserstattung ist der arbeitgeberbeitrag futsch.
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