Die Deutsche Rentenversicherung zahlt grundsätzlich auch Renten nach Singapur. Dies aber erst dann, wenn die nach deutschem Recht geforderten Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind und Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Ob Sie bereits jetzt die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) für eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung erfüllt haben und ggf. für welche Rente, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Dies wird – nach Ihren Schilderungen zum Erwerbsleben - die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See sein.
Ausgehend von Ihren Schilderungen zu Ihrem Erwerbsleben und davon, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann ich schon fast bestätigen, dass Sie mit keinen Kürzungen hinsichtlich der Rentenhöhe wegen Ihres Aufenthalts in Singapur rechnen müssen. Auch darüber kann Sie Ihr Rentenversicherungsträger informieren.
Dieser Träger informiert Sie auch über die Möglichkeit der Entrichtung von freiwilligen Beiträgen. Sollten Sie zur Entrichtung von freiwilligen Beiträgen berechtigt sein, ist eine Beitragserstattung vor Vollendung der Regelaltersgrenze grundsätzlich ausgeschlossen.