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Rentenauszahlung

von Ulrich20.10.2007 | 17:19
1329 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

warum zahlt die Deutsche Rentenversicherung gerichtlich angeordnete Renten nicht aus? Meine EM-Rente ist seit 27 Monaten Überfällig und die meiner zwischenzeitlich verstorbenen Frau 10 Monate. Auch die Auszahlung der Witwerrente wird zurückgehalten bzw. so lange gewartet bis ich meiner Frau folge.

4 Antworten

Herbertam 20.10.2007 | 17:29
Seit der Rentenreform sollen Renten solange zurückgehalten werden bis die berechtigten verstorben sind. Das ist ganz "normal", denn sonst könnten die überflüssigen 12,5 Millionen nicht vernichtet werden.
KSCam 20.10.2007 | 18:07
was für eine Antwort erwarten Sie hier im Forum? - kein Antwortender kennt "Ihren Fall" und kann also nicht wirklich helfen. Mein Tipp: die Sachbearbeitung anrufen und nach den Gründen fragen, nur von dort kann eine Antwort kommen, die Ihnen nützt.
Schiko.,am 21.10.2007 | 21:11
So wie sie es formulieren halte ich es für unmöglich. Es entspricht jeder praxis, dass ein gericht die auszahlung einer rente anordnen kann. Zuständig ist die rentenversicherung. Solche bemerkungen verunsichern andere rentner, die ist nicht gut und führt zur staatsverdrossenheit. Wenn ihnen bereits vor 27 monaten eine EM-Rente genehmigt wurde, müssen sie doch auch einen renten- bescheid in den händen haben ?? Da stimmt was nicht. Ihre bemerkung, auch die auszahlung der witwenrente wird zurückgehalten klingt unverständlich. Wenn andere user zu feige sind zu widersprechen tue ich eben dies. Hat ihre frau anwartschaften auf eine rente, steht ihnen auch diese rente zu, natürlich müssen die voraussetzungen hierfür stimmen. Die meinug zu vertreten , erst wird abgewartet, bis auch nicht nicht mehr bin, ist unterste schublade. Wir leben doch nicht in uganda oder irgendwo,wo der staat vermutlich tun kann was er will, wir leben in einen demo- katischen rechtsstaat. Allerdings, staatsbürger können laufend und öffentlich falsche behauptungen jeder art aufstellen ohne belangt zu werden. Welche falschbehauptungen unwidersprochen bei uns kursieren ist unbeschreiblich, auch hier im forum, dies muss man schlucken. Teilen sie doch hier mit, welches datum der ihnen vorliegende rentenbescheid trägt, dann sehen wir weiter. Mit freundlichen Grüßen.
Ulricham 21.10.2007 | 22:01
Hallo Herr Schiko, Ihre Vorstellungen von einem Rechtsstaat sind schon lange überholt. Ich war auch im guten Glauben das nach 40 Jahren Beitragszahlungen von mir und auch von meiner Frau die Renten-Berechnung und auch Auszahlung zügig von statten geht, aber es kommt immer anders als man denkt. Im März hatte erneut das Sozialgericht die Auszahlungen der Renten angeordnet aber die DRV weigert sich immer noch und zwar durch Untätigkeit. Werde demnächst erneut eine Untätigkeitsklage einrechen.
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