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Rentenauszahlung bei Verlassen der Schweiz

von Hans29.05.2009 | 16:55
3930 Ansichten
3 Antworten

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Hallo miteinander Ich bin Deutscher und arbeite seit 3 1/2 jahren in der Schweiz. Ich ziehe zum 1.7.09 zurück nach D. Kann ich die eingezahlten Rentenbeiträge zurückerstatten? Wenn ja wie und unter welchen Vorraussetzungen? Danke im Vorraus. Freundliche Grüsse Hans

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vielen Dank an Schade und Amadé für die Antworten zur Beitragserstattung nach Schweizer Recht. Zu ergänzen bleibt meinerseits noch, dass nach den EU-Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auch Versicherungszeiten in der Schweiz bei der Anspruchsprüfung und Berechnung Ihrer künftigen deutschen Rente mit herangezogen werden (z.B. für die Prüfung der Wartezeiten von 35 oder 45 Jahren).

2 Antworten

Schadeam 29.05.2009 | 17:54
Nein, die AHV (staatliche RV der Schweiz) kennt keine Rückzahlung der Beiträge. Sie haben später mal einen eigenständigen Schweizer Rentenanspruch im Alter oder ggfls bei Invalidität, der allerdings nach 3 1/2 Jahren nicht allzu hoch ausfallen wird. Lassen Sie sich ca 1 Jahr nach verlassen der Schweiz einen Kontoauszug der AHV ausstellen (z.B. www.ahv.ch) und bewahren Sie diesen bei Ihren Rentenunterlagen auf. Im Rentenfall werden Sie wieder nach den ausländischen Zeiten gefragt und brauchen diesen Auszug dann nur noch rauszusuchen.
Amadéam 31.05.2009 | 22:08
Die erste Säule (AHV/IV) kann nicht erstattet werden. Siehe www.ahv.ch und Ausführungen von Schade. Bei der Säule II (betriebliche Altersvorsorge) könnte das anders sein. Schauen Sie in Ihren Unterlagen nach und fragen bei der entsprechenden Institution Ihres bisherigen Arbeitgebers nach.
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