Vielen Dank an Schade und Amadé für die Antworten zur Beitragserstattung nach Schweizer Recht. Zu ergänzen bleibt meinerseits noch, dass nach den EU-Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auch Versicherungszeiten in der Schweiz bei der Anspruchsprüfung und Berechnung Ihrer künftigen deutschen Rente mit herangezogen werden (z.B. für die Prüfung der Wartezeiten von 35 oder 45 Jahren).