Rentenauszahlung mit 55

von
Melanie Stocks

Ich habe die amerikanische Staatsbuergerschaft und mochte wissen wann ich fruehestens meine Rente beantragen kann. Habe in Deutschland 22 Jahre gearbeitet. Was muss ich tun, an wen muss ich mich wenden und welche Formulare braeuchte ich dafuer. Vielen Dnak im voraus fuer die Information.
Melanie Stocks

von
Marie Sommerwind

Hallo Melanie Stocks,

voraussichtlich werden Sie Ihre Alterrente mit 65 Jahren und 11 Monaten erhalten. Hat also noch etwas Zeit bis zur Antragsstellung.

Marie Sommerwind

von
Zeitgeist

Rufen Sie die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung auf.
Wenn sie sich ein bischen mit Internet auskennen, wird es ihnen ein Leichtes sein, sich über die Voraussetzungen zur Rentenantragstellung zu informieren.

von
W*lfgang

Zitiert von: Melanie Stocks

Ich habe die amerikanische Staatsbuergerschaft und mochte wissen wann ich fruehestens meine Rente beantragen kann. Habe in Deutschland 22 Jahre gearbeitet. Was muss ich tun, an wen muss ich mich wenden und welche Formulare braeuchte ich dafuer. Vielen Dnak im voraus fuer die Information.
Melanie Stocks

Hallo Melanie Stocks,

wenn Sie in den Staaten auch noch 13 Jahre gearbeitet haben, könnten Sie schon mit 63 eine Altersrente aus Deutschland erhalten. Sie haben dann 35 'zusammengezählte' Versicherungsjahre, die hier für die "Altersrente an langjährig Versicherte" ab 63 reichen.

Tipp: Machen Sie eine Kontenklärung (Vordrucke V100, V410, V800), bzw. schicken Sie die Vordrucke an Ihre letzte Rentenversicherung in Deutschland - der Einfachhalt halber und kurz: DRV Bund, 10704 Berlin - Sie erhalten zum Abschluss eine Auflistung all Ihrer Zeiten mit den derzeit zu erwartenden Rentenansprüchen.

Die Vordrucke finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/Versicherung/_DRVB_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html?nn=38546
oder:
Google: drv bund
Linke Navigation: Formulare + Publikationen - Formulare - Versicherung - Komplettpaket Kontenklärung

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Melanie Stocks,
aufgrund des Abkommens über soziale Sicherheit mit der USA werden die deutschen und amerikanischen Zeiten für die Anspruchsbegründung zusammengezählt. Neben der DRV Bund kann die Zuständigkeit bei der DRV Nord in Hamburg liegen. An einen dieser Träger könnten Sie sich mit der Bitte um Feststellung der ausländischen Zeiten wenden.

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