Hallo eine Freundin von mir hat sich nach langjähriger Ehe von ihrem Mann scheiden lassen und es wurde ihr quasi ein Teil seiner Rente zugesprochen (ich gluab das heißt Versorgungsdings..). Jetzt hat sie gehört dass man sich den Teil der Rente schon vorab auszahlen lassen kann.. wenn das wirklich stimmt wie geht das und welche "Anforderungen" muss sie da bestehen??
"Versorgungsdings" nennt sich "Versorgungsausgleich" und erhöht später die Rente, sofern es ein Bonus war. Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen, die auch für die eigene Beitragsleistung gelten. Ergo: "Versorgungsdings" wird nicht vorab ausgezahlt.
Liebes Engelchen,
da sieht man mal wieder..nicht alles was man beim Friseur hört,stimmt auch ;-)
NAtürlich ist eine Auszahlung vorab nicht möglich.Die erworbenen Entgeltpunkte erhöhen die Rente,die Ihre Freundin später in Anspruch nimmt.Allerdings erst wenn sie den Rentenanspruch erwirbt.
Beim Versorgungsausgleich werden die Ansprüche, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, hälftig aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich wirkt zwar sofort nach Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, Rentenansprüche aus diesem Versorgungsausgleich ergeben sich jedoch erst beim jeweiligen Rentenbezug. Eine vorherige Auszahlung ist nicht möglich.
Seit diesem Monat beziehe ich eigene Rente und aus dem Versorgungsausgleich. Kann ich Witwenrente beantragen falls mein Exmann vor mir stirbt ?
gruß Juni