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Experten-Antwort

rentenbearbeitung

von werner noname05.12.2010 | 21:07
2615 Ansichten
4 Antworten

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hallo,ich habe rente zum 1.1.2011 beantragt,voraussetzungen sind erfüllt,es läuft auch noch ein antrag auf rentenrückführung von mir .grund:tod meiner geschiedenen frau aufgrund des rentenrückführungsantrags verzögert sich die bearbeitung meines antrags:frage:was mache ich wenn bis zum 31.12.10 noch kein bescheid da ist :was ist mit der kv zusatzversorgungskasse usw.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo werner noname,

vom Antrag bis zur Bewilligung einer Rente kann es ca. 6 - 8 Wochen dauern, gerade in Ihrem Fall, da zusätzlich ein Antrag auf Rentenrückführung

bearbeitet werden muss.

Den Antrag bei der Zusatzversorgungskasse kann von Ihnen erst gestellt werden, wenn Sie den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen haben.

Vielleicht warten Sie noch 14 Tage und setzen sich dann (noch vor den Feiertagen), wenn der Bescheid bis dahin nicht vorliegt, mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers telefonisch in Verbindung und klären den Sachstand.

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3 Antworten

Haseam 06.12.2010 | 06:54
Die erste Zahlung erfolgt eh erst Ende des Monats Januar. Ggf. würde ich einen Vorschuß beantragen, der die Rückführung der übertragenen Entgeltpunkte nicht beinhaltet. Allerdings ist die Rückführung der Entgeltpunkte im Versorgungsausgleichsgesetz relativ eindeutig geregelt, kann mir nicht vorstellen, dass der zeitliche Aufwand so hoch wird.
-_-am 07.12.2010 | 00:24
Die Rentengewährung kann zunächst mit dem Malus erfolgen (allerdings verminderter Zahlbetrag). Später kann über die Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person (§ 37 Versorgungsausgleichsgesetz) mit einem weiteren Bescheid entschieden werden, wie das bei bereits laufenden Renten auch wäre. Bei den Regionalträgern und der DRV K-B-S gibt es dazu einen eigenen Arbeitsauftrag. Sie erhalten die Differenz bis zur Berücksichtigung in der laufenden Rentenzahlung dann als Überweisung in einer Summe (Einmalzahlung). In dem verbleibenden Zeitraum sollte es allerdings auch leicht möglich sein, die Dauer des Rentenbezugs durch die ausgleichsberechtigte Person zu klären. Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat. Sprechen Sie mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Hinweisam 06.12.2010 | 07:46
"mache ich wenn bis zum 31.12.10 noch kein bescheid da ist " Abwarten bis der Bescheid kommt. Wie Hase schon schrieb, beginnt die Zahlung erst zum 31.Januar. Wir haben heute den 6. Dezember, es ist also noch fast 2 Monate Zeit!!!!!!!!! Bitte etwas weniger Ungeduld. "was ist mit der kv zusatzversorgungskasse usw. " Den Antrag auf Zahlung der Zusatzversorgung können sie stellen, wenn Ihnen der Bescheid der gesetzlichen Rente vorliegt. Was sie mit usw. weiter , müssen sie näher erläutern.
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