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Rentenbefreiung 450€-Job und Vollzeitbeschäftigung

von Guenther70605.08.2013 | 11:31
4081 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, leider habe ich keinen passenden Eintrag gefunden und ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen. Zur Info: Ich habe eine Vollzeitbeschäftigung und nebenbei führe ich noch einen 450 Euro job aus. Jetzt habe ich erfahren, das ich mich beim 450 Euro job von der Rente befreien lassen kann. Sprich ich würde 17,55 Euro mehr in der "Tasche" haben. Was passiert allerdings mit dem AG-Anteil? Wird dieser weiterhin angerechnet? Ich bin jetzt 27 Jahre, besteht für mich ein großer Nachteil wenn ich mich befreien lasse?? Bitte um Hilfe, vielen Dank Gruß

8 Antworten

-am 05.08.2013 | 12:05
Hallo, für den Arbeitgeber hat eine Befreiung keine Auswirkung. Er zahlt weiterhin seinen Pauschalbeitrag von 15 % in die Rentenversicherung. Aus dem Beitrag des Arbeitgebers resultiert zur Zeit eine Rentensteigerung von ca 3,53 Euro bei einem Jahr Einzahlung. Wenn Sie auf die Befreiung verzichten wären es ca. 0,92 Euro mehr. Wichtig in dem Zusammenhang ist aber das Sie eine Befreiung nicht rückgängig machen können, d.h. solange Sie diesen Minijob ausüben bleiben Sie dann nicht versicherungspflichtig. Geben Sie diesen Minijob auf und nehmen einen neuen an können Sie allerdings neu entscheiden, ob Sie wieder befreit werden wollen oder ob Sie in diesem Job dann versicherungspflichtig bleiben wollen.
Guenther706am 05.08.2013 | 12:10
Vielen Dank für die Antwort... nur noch mal zum besseren Verständnis und um Missverständnisse zu vermeiden. Das heißt also... entweder ich habe 17,55 pro Monat jetzt BAR oder später nur knapp 1 Euro mehr? Sprich ich hätte jetzt einen Vorteil von 16,55 richtig? Denn die 16,55 sind ja quasi verpufft oder?
Guenther706am 05.08.2013 | 12:30
Vielen Dank für die Antwort... nur noch mal zum besseren Verständnis und um Missverständnisse zu vermeiden. Das heißt also... entweder ich habe 17,55 pro Monat jetzt BAR oder später nur knapp 1 Euro mehr? Sprich ich hätte jetzt einen Vorteil von 16,55 richtig? Denn die 16,55 sind ja quasi verpufft oder?
Mathe ist wohl nicht Ihre Stärke?
Wieso? Dann erklären Sie es mir doch bitte. Wenn mir 17,55 € abgezogen werden und ich nur 0,92 € mehr Rente habe... ist da doch eine Differenz oder sehen Sie das anders?
oder soam 05.08.2013 | 12:38
Zitat von Guenther706 anzeigenausblenden
Also: die 0,92 EUR mehr gibt es nur, wenn Sie den Minijob ein ganzes Jahr aufzahlen, also 12x 17,55 EUR = 210,60 EUR aufwenden. Die höhere Rente benötigen Sie also (statisch gerechnet) mind. 229 Monate bzw. über 19 Jahre, damit Sie Ihren Aufwand rechnerisch wieder heraushaben. Wenn Sie die Pflichtbeiträge auf andere Wiese erhalten ist das nicht interssant - sind Sie Bezieher einer Hinterbliebenenrente ist die abweichende Vorgehensweise bei der Einkommensanrechnung zu beachten (da kann weniger plötzlich mehr sein!) Daher ein Problem immer von allen Seiten betrachten.
Guenther706am 05.08.2013 | 13:16
[ Wenn mir 17,55 € abgezogen werden und ich nur 0,92 € mehr Rente habe... ist da doch eine Differenz oder sehen Sie das anders?
Wie lange werden Sie den Minijob machen und wie lange später Rente beziehen? Das kann nun mal niemand seriös vorhersagen.
Richtig vorhersehen kann das wohl keiner... aber bei der Rechnung von "oder so" dauert es ja schon entsprechend lange bis es sich rechnet...
Krümelam 05.08.2013 | 13:30
In der o.g. Konstellation würde ich persönlich immer die Befreiung machen.
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