Sehr geehrte Frau Heidi,
sofern bei Ihnen nicht der Vertrauensschutz greift (am 01.01.2007 anerkannte Schwerbehinderung sowie ATZ-Vereinbarung vor dem 01.01.2007) gestalten sich die Möglichkeiten, unter den getroffenen Annahmen, wie von KSC dargestellt. Um die verschiedenen Rentenszenarien mit Leben zu füllen, also der zu erwartenden Rentenhöhe, empfiehlt sich ein Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Häufig hilft dieser Termin, die richtige Entscheidung zu treffen.