Zitiert von: Nahla
Sind Sie nach dem 01.09.1954 geboren, dann können Sie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte zum 01.02.2018 in Anspruch nehmen.
änzend:
Da das KG 10.2016 ausläuft, müssen Sie sich die Frage stellen, wie es dann weitergeht. Grundsätzlich haben Sie nach 'Aussteuerung' KG noch Anspruch auf 2 Jahre ALG 1 - wenn die AfA Sie so lange 'Mitspielen' lässt und nicht vorzeitig in Rente schicken will (Leistungsvermögen unter 3 Std. wird festgestellt – nicht mehr vermittelbar / kein ALG-Anspruch ...nur, so lange nicht über einen gestellten EM-Antrag entschieden ist).
Mit GDB mind. 50 steht Ihnen auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu - bei Rentenbeginn 01.11.2016 haben Sie noch einen Abschlag von 5,7 %, da bei dieser Rentenart erst ab 01.06.2018 eine ungekürzte Rente möglich wäre ...die 45 Jahre bei dieser Rente sind unbedeutend, da Sie nur 35 Jahre brauchen – ein anderer 'Rententopf' eben mit anderen Abschlagswerten.
Tipp: lassen Sie sich nicht von der AfA in eine LTA-Maßnahme zwingen/was aber regelmäßig nach Aussteuerung GK erfolgen kann - wenn nicht bereits (siehe oben) der med. Dienst Null-Erwerbsfähigkeit für den allg. Arbeitsmarkt festgestellt hat. Wird dann seitens der DRV EM festgestellt, ggf. rückwirkend, fällt der Abschlag noch höher aus. Ist ein Vabanque-Spiel, sich darauf einzulassen.
Gruß
w.