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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Gabi Brückner06.03.2016 | 09:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde von der RV angeschrieben mit der Bitte anzukreuzen ab wann ich den Rentenbeginn (EM Rente)wünsche. Zuvor hatte ich eine Rehamaßnahme ohne Erfolg (Leistungsvermögen aufgehoben). Diese Rehamaßnahme hatte ich von mir aus gemacht nachdem mir mein Facharzt mehrmals dazu geraten hatte. Die Rehamaßnahme wurde zuerst einmal abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde ich einmal von meiner Krankenkasse angerufen. Ich teilte mit, das ich gerade ein Widerspruchsverfahren laufen hätte.Widerspruch war dann erfolgreich. Das ganze Verfahren zog sich über Monate hinnweg. Dann kam die Rehamaßnahme. Nun behauptet die Krankenkasse das sie mich dazu aufgefordert hätte und das man mir schriftlich im Oktober 2015 eine Info über das sogenannte Gestaltungsrecht geschickt hätte. Beides stimmt aber gar nicht. Ein netter Sachbearbeiter der RV (meines "Verfahrens" )rief ich an und er teilte mir mit ,das er keine Info der Krankenkasse hätte über eine Einschränkung des Gestaltungsrechtes. Ich könne mich frei entscheiden, ich entschied mich für das Datum des Rentenantrages und schickte es an meinen Sachbearbeiter. Das alles liegt nun eine Weile zurück und ich rief gestern bei der RV an, unter der Tel.nr. des Sachbearbeiters. Nun teilte mir eine Sachbearbeiterin (nicht mein zuständiger Sachbearbeiter) mit, sie habe die Krankenkasse um eine Stellungsnahme gebeten.Ich erklärte ihr was mir ihr Kollege gesagt hat ,das ich bereits mich entschieden hätte. Darauf die Antwort : Herr "sowieso" ist zur Zeit in Urlaub sie habe davon nichts gewusst. Frage: Kann mir die Krankenkasse noch einen "Strick" daraus drehen und auf einen Rentenbeginn früher bestehen? Zur Info, ich beziehe Krankengeld....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hat ein Versicherter sein Wahlrecht hinsichtlich des Rentenbeginns bereits vor der Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von einer (nachträglichen) Aufforderung der Krankenkasse zur Reha wirksam ausgeübt, ist er in seinem Wahlrecht -weiterhin- nicht eingeschränkt.

Haben Sie also bereits Ihr Wahlrecht ausgeübt ("Ich entschied mich für das Datum des Rentenantrages und schickte es an meinen Sachbearbeiter.") und hatte die Krankenkasse zu diesem Zeitpunkt die Rentenversicherung noch nicht über eine (nachträgliche) Aufforderung zur Reha informiert ("Er teilte mir mit, das er keine Info der Krankenkasse hätte über eine Einschränkung des Gestaltungsrechtes."), könnte die Krankenkasse auf den Rentenbeginn keinen Einfluss mehr nehmen.

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7 Antworten

Nahlaam 06.03.2016 | 13:32
Solange der Rentenbeginn nach dem 01.07.2014 liegt, erhalten Sie die verlängerte Zurechnungszeit, was sich bei der zu erwartenden Rentenzahlung positiv auswirkt. Die Krankenkasse erhält sowieso nur bis zum Zahlbetrag der Rente das Krankengeld zurück, Sie müssen also schon mal nicht draufzahlen, wenn Sie mehr Krankengeld erhalten als nun die zu erwartende Rente. Ansonsten ist es natürlich immer schwierig, mit telefonischen Auskünften zu arbeiten. Da wird gern mal was gesagt, woran sich später keiner mehr erinnert. Wenn Sie jetzt noch Krankengeld beziehen, sollte der Beginn der Krankengeld-Zahlung ja eigentlich nach dem 01.07.2014 liegen, oder?
Gabi Brückneram 06.03.2016 | 15:44
Es geht mir nicht um die Zurechnungszeit, die ist bei 62 Jahren. Wenn es nach der Krankenkasse gehen soll,dann würde mir die Rente rückwirkend zum 7.2015 gezahlt. Ich konnte aber auch den 1.2.2016 wählen,was in meinem Fall besser ist. Ich bekomme mehr Rente als Krankengeld (auch wegen Betriebsrente).Das habe ich alles geklärt. Mir geht es einzig und alleine darum ,ob die Krankenkasse soviel "Macht" hat trotzdem das Datum 7.2015 einzufordern,obwohl die RV mir das Gestaltungsrecht eingeräumt hat,da sie von meiner Krankenkasse keine Info erhalten hatte bezüglich des eingeschränlten Gestaltungsrechtes.Jetzt kommen sie im Nachhinein wo meine Rente "durch" ist......
W*lgangam 06.03.2016 | 17:34
Hallo Gabi Brückner, hier steht zum Dispositionsrechte 'eine ganze Menge', ein Auszug: " Beachte: Haben Versicherte gegenüber dem Rentenversicherungsträger bezüglich der Antragsfiktion bereits disponiert (die Umdeutung abgelehnt oder den späteren Rentenbeginn bestimmt) und schränkt die Krankenkasse erst danach das Gestaltungsrecht rückwirkend ein, sind sie in ihrem Gestaltungsrecht weiterhin nicht eingeschränkt. Dies gilt selbst dann, wenn zum Beispiel noch kein Rentenbescheid erteilt wurde. Auch eine vor der Bescheiderteilung erlangte Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von der Aufforderung ist in diesem Fall unbeachtlich. Für die Frage, ob die Versicherten vor der Einschränkung der Krankenkasse disponiert haben, ist auf den Zugang der Dispositionserklärung beim Rentenversicherungsträger abzustellen. Hier reicht zum Beispiel der Eingang der Erklärung in der Poststelle oder der Anruf der Versicherten." http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Vielleicht finden Sie da was Konkretes, bzw. wird von Experten morgen aufgegriffen. Mir ist das zu kompliziert im Detail aufzudröseln ;-) > Rente rückwirkend zum 7.2015 gezahlt. Ich konnte aber auch den 1.2.2016 wählen,was in meinem Fall besser ist. Ich bekomme mehr Rente als Krankengeld hmm, ist das nicht widersprüchlich? Wenn Sie mehr Rente erhalten, nehmen Sie doch den ältesten Rentenbeginn zuerst?! Da haben beide was von, die KK kriegt ne höhere Erstattung und Sie ab 07.2015 noch den Restbetrag an nachgezahlter Rente. > Nun behauptet die Krankenkasse das sie mich dazu aufgefordert hätte und das man mir schriftlich im Oktober 2015 eine Info über das sogenannte Gestaltungsrecht geschickt hätte. Kopie anfordern mit Zustellungsvermerk. Gruß w.
Gabi Brückneram 06.03.2016 | 18:02
In der Tat ,das mit der mehr Rente als Krankengeld ergibt sich aus der Betriebsrente. Mein Arbeitgeber hat mir aber mitgeteilt,das das Datum 2.2016 besser sei,nach seinen Berechnungen,da ich noch Endgeltpunkte für jeden Monat gutgeschrieben bekomme+ Zurechnungszeit...hab ich aber auch nicht so verstanden,denn ich bin ja bereits 10 Monate krank geschrieben. Ein guter Tip von Ihnen,dafür Danke, Kopie mit Zustellungsdatum werde ich bei der Kasse einfordern.
W*lfgangam 06.03.2016 | 21:42
...nunja, Arbeitsgeber und Rentenberater ;-) Sie habe doch inzwischen die beiden Probeberechnungen zu den unterschiedlichen Rentenbeginnen vorliegen (nein, ich hab jetzt nicht alle Beiträge/Antworten von Ihnen erneut gelesen) und können danach sehen, welche Rente/welcher Rentenbeginn der beste wäre. Ich tippe mal, für beide Rentenbeginne ist die Höhe identisch. Wie oben gesagt, in diesem Fall den ältesten zuerst, damit Sie den Mehrwert an Rente + Betriebsrente abschöpfen können. Gruß w.
Gabi Brückneram 07.03.2016 | 08:45
Bei der Probeberechnung war der Unterschied der EM-Rente sehr geringfügig.Bei der Betriebsrente laut meines Arbeitgebers aber schon unterschiedlich . Was soll ich da glauben? -:)) Mein Arbeitgeber hat mir bei seiner Probrechnung gesagt, dass auf die Jahre gezählt (Zusatzzeit) mehr rauskäme wenn ich das Datum des Rentenantrages nehmen würde. Trotz meines Krankenstandes hätten sie in die Betriebrente einbezahlt.
Gabi Brückneram 07.03.2016 | 21:18
Danke für die Antworten.
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