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rentenbeginn

von lollo20.01.2008 | 19:12
1185 Ansichten
5 Antworten

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ich bin baujahr 4.1953 seit august 1967 berufstätig. (mit 14 in die lehre) seit dem habe ich ununterbrochen gearbeitet. seit august 2007 bin ich 40 jahre im beruf. im april 2018 werde ich 65 jahre alt. muß auch ich dann noch 7 monate länger arbeite?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im neuen § 38 SGB VI (in Kraft ab 01.01.2012) heißt es:

"Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie

1. das 65. Lebensjahr vollendet und

2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben."

Nach derzeitiger Rechtslage wird diese Rente abschlagsfrei gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist jedoch nicht möglich!

4 Antworten

*-*am 20.01.2008 | 20:46
Wenn Sie bis zum 65sten 45 Jahre Wartezeit erfüllt haben (was dazu zählt können Sie hier nachlesen) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_104600/sid_15B98FC5… dann brauchen Sie nicht länger zu arbeiten.
Ramboam 20.01.2008 | 21:23
Die Frage: ob ich mit 58 Jahren in Rente gehen kann. Arbeitszeiten von 1964 bis 15.5.2008, davon Arbeitslos von 1.11.06 bis 15.5.2008 mit 60 % Schwerbeschädigung(Rente ohne Abschläge ab 60 Jahre) Ist der Übergang von ALG I in Rente ab 15.5.2008 möglich ?
Schadeam 20.01.2008 | 20:54
nein, weil Sie dann nach Ihrer Beschreibung 45 Arbeitsjahre haben und somit die AR bereits mit 65 abschlagsfrei ist. PS: mit Abschlägen ist die Rente schon mit 63 möglich (9,3%).
no nameam 21.01.2008 | 06:43
Ergänzung zum Beitrag von Schade: Es gibt keine Altersrente, die man ab 58 Jahren in Anspruch nehmen kann!
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