Rentenbeginn 1994 Beitrittsgebiet

von
Selma

Die im Jahr 1994 beginnende Rente im Beitrittsgebiet wurde unter Bezugnahme auf Artikel 2 RÜG lediglich nach dem Übergangsrecht berechnet. Die Berechnung nach SGB VI ergebe aber eine höhere Rente.
Besteht dann Anspruch auf Neuberechnung und Zahlung der höheren Rente nach SGB VI?

Experten-Antwort

Hallo Selma,

ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer identischen Frage vom 14.02.2014, 21:43 Uhr.

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