Hallo Harald1,
wie schon in den vorherigen Einträgen genannt, können Sie bereits die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.11.2014 abschlagsfrei erhalten. Sollte die "neue" Altersrente für besonders langjährige Versicherte im geplanten Umfang in Kraft treten, können Sie diese Rente voraussichtlich ebenfalls abschlagsfrei beziehen. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist es unerheblich welche der beiden Rentenarten Sie beantragen. Allerdings kann sich die Art der gezahlten Altersrente auf die Höhe einer möglichen Zusatzversorgung, z. B. von der VBL auswirken. Wir empfehlen daher, sich ggf. beim Träger der Zusatzversorgung darüber zu informieren, welche Auswirkung die jeweilige Altersrente auf die Zusatzversorgung hat.
@Gigi: Werden sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragt, ist nach der gesetzlich vorgegeben Reihenfolge bei gleich hohen Renten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorrangig zu gewähren.