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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Harald117.05.2014 | 18:14
1159 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich geboren Oktober 1951 zu 80% schwerstbehindert welche Rente wäre die Beste für mich da ich 48 Jahre voll gearbeitet und nie arbeitslos war. Altersrente zum 1. November 2014 (neues Gesetz) oder Schwerbehindertenrente Für Antworten wäre ich sehr verbunden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald1,

wie schon in den vorherigen Einträgen genannt, können Sie bereits die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 01.11.2014 abschlagsfrei erhalten. Sollte die "neue" Altersrente für besonders langjährige Versicherte im geplanten Umfang in Kraft treten, können Sie diese Rente voraussichtlich ebenfalls abschlagsfrei beziehen. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist es unerheblich welche der beiden Rentenarten Sie beantragen. Allerdings kann sich die Art der gezahlten Altersrente auf die Höhe einer möglichen Zusatzversorgung, z. B. von der VBL auswirken. Wir empfehlen daher, sich ggf. beim Träger der Zusatzversorgung darüber zu informieren, welche Auswirkung die jeweilige Altersrente auf die Zusatzversorgung hat.

@Gigi: Werden sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragt, ist nach der gesetzlich vorgegeben Reihenfolge bei gleich hohen Renten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorrangig zu gewähren.

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3 Antworten

Gigiam 17.05.2014 | 19:32
Hallo Harald 1, die Entscheidung ist einfach. Beantragen Sie die Altersrente für Schwerbehinderte. Für den Jahrgang 1951 ist diese Rentenart ab 63 Jahren abschlagsfrei. Die neue Rente für besonders längjährige Versicherte wäre auch abschlagsfrei. In der Höhe der Rente würde sich nichts ändern. Wenn das Gesetz kommt sind umfangreiche Änderungen im Programmsystem, wahrscheinlich auch bei den Vordrucken erforderlich. Bei der Altersrente für Schwerbehinderte entgehen Sie diesem Stress. So, jetzt einen schönen Fußballabend. Gigi
W*lfgangam 17.05.2014 | 19:54
> Wenn das Gesetz kommt sind umfangreiche Änderungen im Programmsystem, wahrscheinlich auch bei den Vordrucken erforderlich. Bei der Altersrente für Schwerbehinderte entgehen Sie diesem Stress. ...ich denke, dass Harald1 nicht die eigenen Rentenvordrucke 'programmieren' muss, insofern hätte _er_ sicher keinen Stress ;-) Gruß w. ...zum 01.11. wird die Sache gelaufen sein - da die AR/Schwerbehinderte nach wie vor ab 63 ohne Abschlag möglich ist, kommt es auf das 'neue Gesetz' nicht an! Wie Gigi sagte, beim Rententermin wird die AR/Schwerbehinderung dann aufgenommen - und die Sachbearbeitung macht sich den geringsten Stress damit ;-)
Nachfrageram 19.05.2014 | 06:35
Völlig normale Fristen. Bei uns sind's zur Zeit auch 6-8 Wochen ... je nach Antragsart.
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