ich arbeite seit 1970 (2 Jahre Unterbrechung wegen Familienpause). Wann kann ich frühstens in Rente gehen?Welche Auswirkung hat die Mindestarbeitszeit von 35 bzw. 45 Jahren?(ich bin Jahrgang 1954) Ich habe gehört, dass man zur Minderung der Abschläge bei frühen Rentenbeginn freiwillige Beiträge zahlen kann.Lohnt sich das?
wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben, ist die Rente mit 63 bei 9,6% Abschlag möglich.
Abschlagsfrei ist die Rente mit 65 plus 8 Monaten, bzw. mit 65, wenn Sie bis dahin 45 Arbeitsjahre aufweisen.
Die Abschläge könnte man durch eine Einzahlung mindern, das macht aber in der Praxis "kein Mensch" - wieviel das kosten würde, kann Ihnen die RV ausrechnen.
Die Varianten des Rentenbeginns stehen auch in einer Rentenauskunft, die Sie jederzeit anfordern können.
Vergessen Sie die Minderung von Abschlägen durch Beitragszahlung. Das ist viel zu teuer und trägt das Risiko mit sich, dass das Geld weg ist, wenn Sie danach versterben sollten. Berechtigte Hinterbliebene erhalten nur einen Bruchteil der Versichertenrente. Sind solche nicht vorhanden, gibt es gar keine Gegenleistung. Vielen Dank dann für Ihren großzügigen Solidarbeitrag!
Hallo Elisabeth,
mit Erfüllung der Wartezeit von 35 Rentenjahren können Versicherte der Geburtsjahrgänge 1954 (ohne Schwerbehinderung) frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres in die Atersrente für langjährig Versicherte gehen. In diesem Fall würden Abschläge von 9,6 % anfallen.
Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren, hierfür werden Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Berücksichtungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege und Zuschläge an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt, ist Voraussetzung für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Bezüglich der Zahlung eines Ausgleichsbetrages für die Rentenabschläge sollten Sie einen Beratungstermin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen.
Die Beiträge zum Ausgleich eines mtl. Rentenabschlags von 100 EUR kosten bei einem um 1 Jahr vorgezogenen Rentenbeginn schon mehr als 23.000,- EUR, bei einem um 3 Jahre vorgezogenen Rentenbeginn ca. 25.000,- EUR!
Das macht WIRKLICH fast kein Mensch, es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt diese Zahlung (diese Arbeitgeber kann man aber an einer Hand abzählen).