Diese Altersrgrenze für die Regelaltersrente steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an. Für Jahrgang 1947 um 1 Monat, 1948 um 2 und 1949 um 3 Monate usw.
In Ihrem Fall also 3 Monate. 10/2014 bis 12/2014. Rentenbeginn dann 01.01.2015.
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte brauchen Sie 45 Jahre an Beitragszeiten und können dann mit 65 Jahren in Rente gehen.
Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Zudem werden auch Zeiten aus Minijobs angerechnet.
Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Hinweis
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Fordern Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem Rententräger an. Dort ist aufgeführt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.