Ohne Abschläge ("100%") nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres, sofern Sie die sonstigen Voraussetzungen zur Rentengewährung erfüllen.
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Ohne Abschläge ("100%") nach Vollendung Ihres 63. Lebensjahres, sofern Sie die sonstigen Voraussetzungen zur Rentengewährung erfüllen.
Die Voraussetzungen für eine Altersrente für Schwerbehinderte sind:
- Erreichen der Altersgrenze
- Vorliegen der Schwerbehinderung bei Beginn der Altersrente
- Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren
- Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen
Ob Sie diese Voraussetzungen (zum Teil) bereits heute erfüllen und welche Sie ggf. noch erfüllen müssen, können sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers erfahren oder aber Sie setzen sich direkt mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung, die Ihnen eine Mitteilung über den für Sie frühestmöglichen Altersrentenbeginn mit und ohne Abschläge zukommen lassen wird. Bitte denken Sie daran, in beiden Fällen (Auskunfts- u. Beratungsstelle oder Sachbearbeitung) Ihren Schwerbehindertenausweis vorzulegen bzw. dorthin in bestätigter Kopie einzusenden.
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