Der Geburtsjahrgang 1950 hat eine Anhebung von 4 Kalendermonaten bei der so genannten Regelaltersgrenze. Unter der Annahme, dass Sie nicht schwerbehindert und männlich sind, vor Rentenbeginn weder in Altersteilzeit, noch arbeitslos gemeldet waren, beträgt der Abschlag zum 01.01.2014 die genannten 6,0% (Altersrente für langjährig Versicherte).