Hallo Lothar,
ohne Ihr genaues Geburtsdatum ist eine Angabe des frühestmöglichen Rentenbeginns leider nur schwer möglich.
Da Sie jedoch angesprochen haben, dass Sie derzeit wohl noch nicht in Rente gehen dürfen, gehe ich davon aus, dass Sie erst im Januar diesen Jahres 62 geworden sind und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - damit erst ab 01.03.2010 mit einem Abschlag von 10,5 % in Anspruch nehmen können.
Bitte stellen Sie hierfür baldmöglichst den entsprechenden Rentenantrag.