Ich bin am 10.03.1959 geboren und 90 % schwerbehindert. Seit dem 02.05.1978 arbeite ich bei der Stadtverwaltung. Ab wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen ?
07.04.2010, 15:11
von
Puhl, Ralf
07.04.2010, 15:21
Experten-Antwort
Die Altersgrenzen für die Inanspruchnahme einer Rente für schwerbehinderte Menschen wurden auch für Sie wie folgt angehoben:
Mit Abschlag (10,8%) auf ein Lebensalter von 61 Jahren und 2 Monaten (Rentenbeginn somit 01.06.2020) und ohne Abschlag auf ein Lebensalter von 64 Jahren und 2 Monaten (Rentenbeginn 01.06.2023).
07.04.2010, 15:33
von
Beginn
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true