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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von mario05.08.2011 | 17:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wann kann ich, geb. Febr.1952, frühestens einen Antrag auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ( GdB 50 ) stellen? Und mit welchen Abschlägen? Bekomme z.Zt. volle EU-Rente - ändert sich bei einer Altersrente dann noch einmal der Auszahlbetrag? Also gibt es noch irgendeine neue Berechnungsgrundlage? Ab wann könnte ich den Antrag auf diese Rente stellen? Erst nach Ablauf der EU-Rente? Wie lange vor dem Datum der Anspruchsberechtigung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie bei Rentenbeginn schwerbehindert sein und über eine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren verfügen. Zudem müssen Sie das gesetzliche Mindestalter von 60 Jahren und 2 Monaten erreicht haben. Ihre Altersrente würde zum 1.5.2012 beginnen (Ausnahme: Sie sind am 1.2.1952 geboren, dann beginnt die Altersrente am 1.4.2012).

Die persönlichen Entgeltpunkte erhalten zu diesem frühesten Rentenbeginn einen Abschlag in Höhe von 10,8 %.

Die Deutsche Rentenversicherung überprüft und berechnet, ob bei der Altersrente ein höherer Auszahlungsbetrag erzielt wird. In der Praxis wird aber meistens die bisherige Rentenhöhe weiter zu Auszahlung kommen.

Am besten ungefähr 2 - 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Antrag stellen.

Wenn Sie keinen Antrag stellen wird die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit /Erwerbsminderung bis zur Regelaltersrente gezahlt und dann umgewandelt. Dies ist zum 1.9.2017 (Ausnahme siehe oben zum 1.8.2017) der Fall.

Empfehlung: Anfang 2012 die Deutsche Rentenversicherung schriftlich fragen, wie hoch die Altersrente wäre und mit der Antwort zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen und sich gezielt Rat einholen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 05.08.2011 | 17:53
Schreiben Sie der DRV einen netten Brief, dass Sie wissen wollen. ab wann bei Ihnen die AR möglich wäre und wie hoch die AR dann wäre. Den SB Ausweis schicken Sie in Koppie mit. Und schon sind alle Klarheiten beseitigt. In aller Regel wird die AR aber nicht höher sein wie die vorangegangene EU oder EM Rente. Aber was sollen die Spekulationen? Ein Brief und 2 bis 3 Wochen später ist alles klar. (und wenn die AR tatsächlich höher sein sollte, beantragen Sie diese so etwa 2 Monate vor dem im Schreiben genannten Termin)
nordlichtam 05.08.2011 | 19:17
Normalerweise geht die EM Rente automatisch in die Alersrente über wenn sie ihr Rentenalter erreicht haben. Die Höhe der Zahlung können sie ihrem letzten Rentenbescheid entnehmen.
KSCam 05.08.2011 | 20:39
Aber das passiert erst bei der Regelaltersrente mit 65 plus 6 (Jahrgang 52) und das war nun wirklich nicht die Frage von mario :)
...am 06.08.2011 | 18:43
Die Rente beginnt normalerweise zum 01.05.2011. Somit sollten Sie drei Monate vorher den Antrag auf Umwandlung stellen. Um Prüfen zu können, ob der Antrag sinnvoll ist, beantragen Sie im November/Dezember eine Probeberechnung (nicht früher, da derzeit noch nicht alle Werte für das Jahr 2012 vorliegen und daher eine genaue Berechnung derzeit nicht möglich ist). Da Sie von einer "vollen EU-Rente" schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie eine "Rente wegen voller ErwerbsMINDERUNG" erhalten. Somit werden die bisherigen Abschläge der EM-Rente beibehalten. Sollte sich Ihre Rente erhöhen, dann erhalten neu hinzugekommene Entgeltpunkte einen Abschlag von 10,8 % beim Rentenbeginn 01.05.2011. Sie können diese Abschläge vermindern, wenn Sie später die Umwandlung beantragen. Bei einer Umwandlung zum 01.05.2015 erhalten Sie die neu hinzugekommenen Entgeltpunkte ohne Abschläge (wohlgemrkt, die bisherigen Entgeltpunkte behalten die Abschläge). Daher würde ich wie oben geschrieben, eine Probeberechnung anfordern und mir die Probeberechnung von der nächsten Beratungsstelle erläutern lassen. Sollten Sie nichts machen, dann erhalten Sie ab dem 01.07.2017 die Regelaltersrente anstelle der EM-Rente. P.S.: Bei einer echten EU-Rente gibt es keine Abschläge. Diese wurden erst mit der Einführung der Erwerbsminderungsrente zum 01.01.2001 eingeführt. Aber bei neu hinzugekommenen Entgeltpunkten verbleibt es bei obigen Ausführungen.
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