Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie bei Rentenbeginn schwerbehindert sein und über eine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren verfügen. Zudem müssen Sie das gesetzliche Mindestalter von 60 Jahren und 2 Monaten erreicht haben. Ihre Altersrente würde zum 1.5.2012 beginnen (Ausnahme: Sie sind am 1.2.1952 geboren, dann beginnt die Altersrente am 1.4.2012).
Die persönlichen Entgeltpunkte erhalten zu diesem frühesten Rentenbeginn einen Abschlag in Höhe von 10,8 %.
Die Deutsche Rentenversicherung überprüft und berechnet, ob bei der Altersrente ein höherer Auszahlungsbetrag erzielt wird. In der Praxis wird aber meistens die bisherige Rentenhöhe weiter zu Auszahlung kommen.
Am besten ungefähr 2 - 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Antrag stellen.
Wenn Sie keinen Antrag stellen wird die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit /Erwerbsminderung bis zur Regelaltersrente gezahlt und dann umgewandelt. Dies ist zum 1.9.2017 (Ausnahme siehe oben zum 1.8.2017) der Fall.
Empfehlung: Anfang 2012 die Deutsche Rentenversicherung schriftlich fragen, wie hoch die Altersrente wäre und mit der Antwort zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen und sich gezielt Rat einholen.