Hallo Lady Gaga,
Sie besitzen einen gültigen Arbeitsvertrag,der erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Alle Änderungen an diesem Vertrag können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Ohne Ihre Zustimmung kann der Arbeitgeber Sie daher vor der Regelaltersgrenze nicht "in Rente schicken".