Hallo Carina,
das Sie die für die von Ihnen gewählte Rente (Altersrente für langjährig Versicherte) erforderliche Wartezeit von 35 Jahren längst erfüllt haben, hat eine eventuelle Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn keinen Einfluss mehr auf die Voraussetzungen. Sie können die Rente also wie geplant zum 01.01.2023 beziehen, unabhängig davon, ob die jetzige Tätigkeit verlängert wird oder nicht. Auch ein Verschieben des Rentenbeginns, um die Abschläge zu verringern, ist möglich - hierzu sollten Sie sich bitte individuell beraten lassen. Einen Beratungstermin können Sie z.B. hier buchen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Zum Arbeitslosengeld kann ich natürlich nichts sagen.
Und ein Hinweis an "siehe hier": Bitte berücksichtigen Sie, dass es bei der Verschiebbarkeit Unterschiede gibt zwischen "vorzeitig" in Anspruch genommenen Renten und Renten zum "regulären" Beginn. Letztens ging es um eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, diese kann man ja nicht "vorzeitig" in Anspruch nehmen und daher ist das da mit dem Verschieben des Rentenbeginns nicht so einfach. Für eine Rente mit Abschlägen, so wie hier, gilt aber(Abschnitt 2.6.2):
https://rvrecht-drvmd.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0099.html#doc2140080bodyText30