Hallo Edeltraud,
bei einem Antrag auf Altersrente wird eine komplette Rentenberechnung nach derzeitiger Rechtslage vorgenommen. Wurde vorher eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zum Bezug der Altersrente gezahlt, sind die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer Rentenberechnung waren, besitzgeschützt. Das bedeutet, dass die Altersrente mindestens in der Höhe der vorherigen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.