Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeginn Altersrente

von Edeltraud10.05.2021 | 11:10
99 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ein Hallo an die Experten, ich bin Geburtsjahr 11/1963 und bekomme immer wieder die befristete volle Erwerbsminderung Rente. (habe auch ein schwerbehinderten Ausweis) Laut DRV Rentenrechner kann ich frühstens am 01.10.2025 mit 10.8 % Abzug in die Rente. Ohne Abzug 10/2028 und in die Regelaltersrente 10/2030. Ein Rentenberater sagte mal schon vor ein paar Jahren, dass meine Altersrente wahrscheinlich niedriger ausfallen würde (habe 35 J. voll überwiegend Teilzeit, Versorgungsausgleich, Mutterzeit) wie meine Erwerbsminderungsrente. Zugleich es aber ein gesetzt gibt, dass die Altersrente nicht niedriger sein darf, wie die EM und ich es mir mit der Altersrente Bezug ab 10/2025 überlegen sollte. Ist dies so Korrekt und was können sie mir unverb. Empfehlen? Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edeltraud,

bei einem Antrag auf Altersrente wird eine komplette Rentenberechnung nach derzeitiger Rechtslage vorgenommen. Wurde vorher eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zum Bezug der Altersrente gezahlt, sind die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage einer Rentenberechnung waren, besitzgeschützt. Das bedeutet, dass die Altersrente mindestens in der Höhe der vorherigen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

die Welt ist schönam 10.05.2021 | 17:24
Hallo, wie kann es möglich sein, das die Altersrente geringer sein kann als die Erwerbsminderungsrente ist? Zahlendreher? Zählen dabei wohl nicht. Es steht doch im Gesetz das die Zeiten bis zum 62. oder eben bald 65. Lebensjahr, nach Beginn der Erwerbsminderungsrente zugerechnet werden. Stichwort Zurechnungszeiten. Wie ist das zu verstehen? Erwerbsminderungsrente wird doch immer auf die bis zum Zeitpunkt des Antrags erreichten Rentenwerte durch Einzahlung (Punkte) berechnet oder des Beginns der Krankheit/Behinderung) abzüglich 10,8 % ?
Unv. Empfehlung am 10.05.2021 | 18:43
Hallo Edeltraud So wie sie hier Ihren Versicherungsverlauf schildern (35 Jahre Zu-/Anrechnungszeiten und Schwerbehindertenstatus sind erfüllt) und sofern sich dahingehend auch keine Änderung bis 10/2025 einstellt, wäre zu 10/2025 eine Umwandlung der EMR in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte per Beantragung überlegenswert, da sich an dem Rentenauszahlbetrag wohl keine gravierenden Änderungen mehr ergeben werden. Ich habe dies gleichfalls zu 4/2018 so praktiziert. Die Antragstellung (verkürzter Rentenantrag) erfolgte unkompliziert im Onlineverfahren bei uns auf der Gemeindeverwaltung. Mir wurde der Antrag für meine persönliche Aktensammlung als Nachweis in Kopie mitgegeben. Sollten Sie bereits zur EMR bzw zur späteren vorgezogenen Altersrente zudem einen Anspruch auf Zusatzrente (z.B. VBL) haben, dann bitte zeitnah auch diesen Leistungsträger über die abzuändernde Rentenart unterrichten/die Rentenumwandlung beantragen. Noch ist ja einige Zeit hin, bis zu 10/2025. Vor Antragstellung alle Zeiten/Daten im Versicherungsverlauf noch einmal prüfen und bestätigen lassen. Es reicht aus, drei/vier Monate vorher den verkürzten Antrag zu stellen/aufnehmen zu lassen. Alles Gute!
KSCam 10.05.2021 | 20:20
Im Zweifel lässt sich die Fragestellerin 4 Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn eine Probeberechnung der Altersrente schicken und schon sind Ihre Probleme beseitigt. Schönen Abend
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026