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Rentenbeginn bei 50% Schwerbehinderung

von ute.koch01@web.de28.07.2007 | 14:22
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3 Antworten

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Ich bin 2007 56 Jahre alt und nicht mehr berufstätig.Als Frau kann ich mit 63 oder 65 in Rente gehen ? Wie hoch ist dann der zu versteuernde Ertragsanteil? Seit 2007 habe ich eine 50% Schwerbehinderung. Kann ich damit früher Rente beantragen , z. B schon mit60 Jahren und wie ändert sich dann der Ertragsanteil?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir empfehlen Ihnen sich zunächst einmal eine aktuelle Rentenauskunft zu besorgen. Dazu vereinbaren Sie am Besten einen Termin bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle.

Unterlagen, wie zum Beispiel eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, Belege über eine mögliche Berufsausbildung und ähnliches können bei dieser Gelegenheit im Rahmen einer Kontenklärung eingereicht werden. Ihr Vorteil wäre, dass die Textschreibung in der Rentenauskunft auf ihren Fall abgestimmt würde. Ferner würden Sie viele wissenswerte Informationen rund um das Thema Rente erfahren, wie zum Beispiel zur Versteuerung der Renten.

Sie können die Rentenauskunft aber auch über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800 anfordern und fehlende Belege über das Versicherungsamt/Bürgerbüro Ihrer Gemeinde nachreichen.

2 Antworten

Schiko.am 28.07.2007 | 19:34
Als vorbemerkung, zunächst der versuch allgemeiner hinweise. Für die gesetzliche rente geltend, die ertragsanteil- berechnung gibt es nicht mehr. Der große unterschied, bei EA.( berechnung) war das eintrittsalter maßgebend. Mit 65 jahren 27%, mit 60 jahren 33%. usw. Damit ist es vorbei, jetzt gilt das jahr des renteneintrittes. Erstmals für bestandsrentner und neurenten des jahres 2005 50%. Dies steigt jährlich an, bis es bei rentenbeginn in 2040 100% versteuerung sind. Demnach bei rentenbeginn mit 60 jahren in 2011 mit 62% versteuerung. Genau genommen, es wird im umkehrschluss der steuerfreie betrag festgestellt. Dies ist deshalb erwähnenswert, weil der freibetrag für das gesamte rentnerleben festgeschrieben wird. Jährliche erhöh- ungen werden bereits zu 100 % versteuert. Also auch die erhöhung ab 1.7.07 mit 0.54%. Sie könnten also, vorausgesetzt 15 jahre mindestbeitrags- zeit die rente für frauen mit 60 jahren in 2011 beanspruchen. Nach dem 40 geburtstag bis rentenbeginn sind 121 monate nachzuweisen, 18% abschlag müssen sie sich gefallen lassen. Erst mit 63 jahren ermässigt sich der abschlag für 36 monate a/ 0.30% auf 7,20%. Nach altem recht auch die rente für schwerbehinderte m it 62 jahren und lebenslangen abschlägen von 10,80 %. Es müssen aber 35 jahre mindestbeitragszeit gegeben sein.Mit 65 jedoch abschlags- frei. Bin gar nicht so sicher ob dies so stimmt, lotscher oder andere werden mich schon berichtigen. Mit freundlichen Grüßen.
lotscheram 29.07.2007 | 23:57
Aussage Schiko: "...Erst mit 63 jahren ermässigt sich der abschlag für 36 monate a/ 0.30% auf 7,20%." läßt den Schluss zu, als gäbe es vor dem 63. Lbj. keine Reduzierung, ab dem 63 Lbj. dann 10,8% in einem Ruck. Bereits ab dem 1. Mon. späterer Inanspruchnahme als dem 60. Lebensjahr, reduziert sich die Minderung von 18% um jeweils 0,3%. Danach pro Jahr späterem Beginn als 60 um jeweils 3,6%. Für die Darlegung: "Erst mit 63 Jahren" gibt es keinen gesetzlichen Bezug, die Aussage ist in dieser Form nicht sinnvoll.
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