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Experten-Antwort

Rentenbeginn bei Altersteilzeit

von Christel01.08.2012 | 13:06
2004 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin Feb. 1951 geboren, habe Dez. 2009 Altersteilzeit vereinbart bis zum Eintritt meiner Regelaltersrente (01.08.2016). Jetzt sagt man mir, das ich wegen der Altersteilzeit schon am 01.03.2016 in Rente gehen muss. Ist das richtig? Weil ich zu diesem Zeitpunkt wohl abschlagsfreien Rentenbezug habe.

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christel,

zunächst einmal ist es richtig, dass Sie bei einem Geburtstag im Februar 1951 und einer Altersteilzeitarbeit seit 12/2009 bereits mit 65 die "Rente nach Altersteilzeitarbeit" abschlagfrei bekommen können.

Aus Sicht der Rentenversicherung müssen Sie diese Rente aber nicht beantragen, sondern können bis zur Regelaltersrente ab 08/2016 warten.

Etwas anderes könnte sich aber aus Ihrem Altersteilzeitvertrag oder einem zugrundeliegenden Tarifvertrag ergeben.

Sollte Ihr Altersteilzeitverhältnis z.B. durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, dann ist es tatsächlich so, dass die Förderung mit dem Anspruch auf eine abschlagfreie Rente endet. Das muss aber nicht unbedingt auch den Altersteilzeitvertrag an sich beenden, hier kommt es ganz auf die vertraglichen Regelungen an.

Dies können wir hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht klären. Sie müssten sich dazu an Ihren Arbeitgeber oder an den Betriebsrat, die Gewerkschaft etc. wenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

Sie haben natürlich Recht, dass der Anspruch neben dem Lebensalter und der Altersteilzeit auch die Wartezeit von 15 Jahren und zusätzlich 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn voraussetzt.

Angesichts der Tatsache, dass sich die vereinbarte Altersteilzeitarbeit (= Pflicht-BZ) von Christel allein bereits über mehr als 6 Jahre erstreckt (und Altersteilzeitverienbarungen im Regelfall aus langjährigen Beschäftigungsverhältnissen heraus vereinbart werden - von der nach § 2 ATG erforderlichen Vorbeschäftigungszeit ganz abgesehen), erschien es mir jedoch nicht leichtfertig zu unterstellen, dass diese zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christel,

Sie haben ja einen gültigen Altersteilzeitvertrag bis zum 31.07.2016, nicht wahr? Damit dieser Altersteilzeitvertrag gegen Ihren Willen bereits Ende 02/2016 (also vor dem Beginn der abschlagfreien Rente ab 65) endet, müsste es entweder im Vertrag selbst oder in einem Tarifvertrag eine entsprechende Klausel geben.

Ich möchte Ihnen dafür ein Beispiel geben: Z.B. gibt es im Altersteilzeit-Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst eine Klausel, dass die Altersteilzeit "automatisch" endet, wenn ein Anspruch auf eine abschlagfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung entsteht. Wenn also während der Altersteilzeit Schwerbehinderung eintritt, dann endet die Altersteilzeit vor dem vertraglichen Ende und es tritt ein sogenannter Störfall ein.

Ob es in Ihrem Fall auch eine solche Regelung gibt, weiß ich aber nicht.

Zum Hinzuverdienst: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also ab 01.08.2016) müssen Sie keine Hinzuverdienstgrenze mehr beachten.

Wenn Sie aber die Altersrente bereits ab 65 in Anspruch nehmen, dann gelten Hinzuverdienstgrénzen (400 Euro pro Monat für die volle Rente).

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2 Antworten

Maxam 01.08.2012 | 13:54
Sehr geehrter Experte, wie können Sie aus den dürftigen Angaben von Christel erkennen, dass die Voraussetzungen für die Altersrente nach Altersteilzeit tatsächlich erfüllt sind?
Christelam 01.08.2012 | 14:07
Und wenn ich bis zum Regeleintrittsalter warte, muss ich dann die Hinzuverdienstgrenze beachten? Und heißt es vielleicht, dass ich doch mit 65 gehen muss? Oder ist der Hinweis auf die Hinzuverdienstgrenze unabhängig welche Rente ich beantrage?
Deutsche Rentenversicherung
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