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Rentenbeginn bei befristeten EM-Renten

von Tim28.07.2009 | 09:14
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8 Antworten

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Kann mir jemand erklären, welche sozialpolitischen Erwägungen hinter der Regelung des § 101 Absatz 1 SGB VI stecken (RB nicht vor 7. KM nach Leistungsfall)?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit § 101 Abs. 1 SGB VI wird eine Risikoverteilung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf Zeitrenten umgesetzt. In der Tat handelt es sich bei der Regelung und ihren Vorläufern um eine sehr alte sozialpolitische Erwägung.

7 Antworten

haesvauam 28.07.2009 | 09:16
Eine EM-Rente soll nicht erhalten, wer nur kurzfristig, eben bis zu einem halben Jahr, erwerbsgemindert ist. Solange muss dann i. d. R. noch die Krankenkasse in Form von Krankenegeldzahlung bluten.
Dr. Motteam 28.07.2009 | 09:19
Um zu eroieren, welche sozialpolitischen Erwägungen hinter bestimmten Paragraphen stecken,müsste man sich an die zuständigen Ausschüsse wenden, sie für die entprechenden Gesetze zuständig sind. DIe Rentenversicherung ist ja keien gesetzgebende Gewalt, und smomit nicht für den Inhalt zuständig. Lange Rede-kurzer Sinn, für solche eine Fragestellung ist dieses Forum natürlich gänzlich ungeeignet.
Hektikeram 28.07.2009 | 13:07
Hallo Tim, um die genauen sozialpolitischen Überlegungen nachvollziehen zu können, müssten Sie tatsächlich in den Bundestagsdrucksachen nach den entsprechenden Gesetzesbegründungen suchen. Das ist aber nicht so einfach, soviel ich weiss, gab es in der BRD bereits vor Inkrafttreten des SGB 6 in den alten Regelungen der Reichsversicherungsordnung ähnliche Regelungen. Das bedeutet, dass Sie vermutlich in Drucksachen anläßlich der Rentenreform 1957 in der BRD fündig werden könnten. Viel Spaß beim Suchen!
Agnesam 28.07.2009 | 13:45
Hallo Tim, wie @Hektiker schon geschrieben hat, müssen Sie weit in die Vergangenheit zurückgehen. Mit der Rentenreform im Jahre 1957 wurde bei befristeten Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der Rentenbeginn auf die 27. Woche nach Eintritt des Leistungsfalles festgelegt. Ursache hierfür war, dass nach dem damaligen Recht ein Anspruch auf Krankengeld nur für 26 Wochen bestand und die Rente nahtlos anschließen sollte. Im Laufe der Jahre ist dann aus der 27. Woche der 7. Monat entstanden, obwohl inzwischen der Krankengeldanspruch 78 Wochen beträgt. Vielleicht hilft Ihnen dies schon ohne sich um die früheren Bundestagsdrucksachen - ohnehin glaube ich nicht im Internet zu finden -zu kümmern. Agnes
Timam 28.07.2009 | 17:34
"Lange Rede-kurzer Sinn, für solche eine Fragestellung ist dieses Forum natürlich gänzlich ungeeignet." Schade, dass eine solche - gänzlich ungeeignete - Antwort bei rund der Hälfte aller Fragestellungen hier im Forum immer wieder vom Stapel gelassen werden muss. haesvau, Hektiker, Agnes und Experte haben Ihre Aussage dankenswerterweise widerlegt. ;-)
Dr. Motteam 29.07.2009 | 15:04
Lieber Tim, die Frage nach den : "sozialpolitischen Erwägungen hinter der Regelung des § 101 Absatz 1 SGB VI stecken (RB nicht vor 7. KM nach Leistungsfall)" ist sicher nicht vordergründig für die persönliche Altersvorsorge. Naja gut, bei Ihnen vielleicht schon. Aber bei den anderen 82 Mio Menschen nicht. Und die anderen Antworten sind ja auch in der Regel Verweise ...um die genauen sozialpolitischen Überlegungen nachvollziehen zu können, müssten Sie tatsächlich in den Bundestagsdrucksachen nach den entsprechenden Gesetzesbegründungen suchen. Das ist aber nicht so einfach, soviel ich weiss, gab es in der BRD bereits vor Inkrafttreten des SGB 6 in den alten Regelungen der Reichsversicherungsordnung ähnliche Regelungen. Das bedeutet, dass Sie vermutlich in Drucksachen anläßlich der Rentenreform 1957 in der BRD fündig werden könnten. Viel Spaß beim Suchen! Nicht desto trotz, hoffe ich das die anderen Antowrten Ihnen bei Ihrer individuellen, persönlichen Altersvorsroge weiterhelfen werden. Ganz bestimmt :-))) In diesem Sinne wünsch ich Ihnen alles alles Gute!!!!
Strupiam 30.07.2009 | 11:13
"Schade, dass eine solche - gänzlich ungeeignete - Antwort bei rund der Hälfte aller Fragestellungen hier im Forum immer wieder vom Stapel gelassen werden muss" und : Schade das nur noch wenige Menschen in der Lage sind zu denken, denn dann würden Fragen die hier absolut nicht für dieses Forum geeignet sind, nicht immer wieder permanent hier gepostet. ( Fragen zu Steuern,Fragen zur Krankenkassen,Fragen zum Arbeitslosengeld und so weiter und so weiter. ) Eigentlich vermag man zu denken, das das Aufgabengebiet und der Sinn dieses Forums ganz klar und eindeutig ist, da dies ja auch zu Beginn deutlich erwähnt wird...aber die vielen o.g.Fragen zeigen uns das Gegenteil. Was war es schön als die Leute noch zuerstmal ein bisschen überlegt haben...lang lang ists her
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