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Experten-Antwort

Rentenbeginn bei BU-Rente

von Siegfried Süß13.03.2011 | 10:18
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im März 1952 geboren und beziehe seit April 2000 eine unbefristete BU-Rente nach altem Recht. Meine Gewerkschaft teilte mir mit das ich als langjähriger BU-Rentner bereits mit 63 Jahren und 3 Monaten ohne Abschäge in Rente gehen kann.Oder mit 60 bei 10,85 Abschlag. Für mich würde das durch den Vertrauenschutz möglich sein. Ist diese Auskunft richtig? Wo kann ich das nachlesen. Welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür. Vielen Dank für Ihre Auskunft. MfG S.Süß

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_6B35A704AD1B968839B49F2D14CFF6C8.cae03/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html

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1 Antworten

-_-am 13.03.2011 | 10:43
:P Unter der Voraussetzung, dass Sie nicht auch schwerbehindert (GdB mindestens 50%) sind, ist die Auskunft leider falsch. Wenn sie bei Beginn der Altersrente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht sind, hat das für Ihren Jahrgang keine Auswirkungen mehr. Voraussetzung ist die Schwerbehinderung. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie 1. das 63. Lebensjahr vollendet haben, 2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch SGB) anerkannt sind und 3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, werden die Altersgrenze von 63 Jahren und die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme von 60 Jahren jedoch, wie in der Tabelle des § 236a Abs. 2 SGB 6 angegeben, angehoben. Siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__236a.html
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