Der Auskunft von „Maxmaier“ wird zugestimmt mit folgender Anmerkung, die Anhebung gilt nicht, für Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassenen Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.