Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Rentenbeginn ohne Abschläge bei Schwerbehinderung (80%):
Ich bin seit meinem 4. Lebensjahr schwerbehindert (unbefristet Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises).
Man kann in Deutschland ohne Abschläge 2 Jahre früher in Rente gehen, wenn man schwerbehindert ist und mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann.
Nun habe ich 26 Jahre in Deutschland gearbeitet und die letzten 9 Jahre in der Schweiz, also insgesamt 35 Jahre. Wird dies auch so angerechnet, oder zählen die schweizer Arbeitsjahre nicht dazu?
Bei Rentenbeginn wäre mein Wohnsitz in Deutschland.
Vielen Dank für die Antwort.