Hallo Claudia, um eine verbindliche Auskunft über die auf die 35 jährige Wartezeit anrechenbaren Jahre in der Schweiz zu erhalten, rate ich Ihnen, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung wird aufgrund Ihrer Vorgaben im Antrag auf Kontenklärung die Zeiten in der Schweiz ermitteln. Die Kontenklärung können Sie über die Onlinedienste auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung oder im Rahmen einer telefonischen Beratung bei der örtlichen zuständigen Beratungsstelle einleiten.