Rentenbeginn bei Vertrauenschutzregelung

von
Ander

Guten Tag,
bei mir ist ein Vertrauensschutz gespeichert.
In der Rentenauskunft heißt es:
" Mit Rentenabschlag frühester Rentenbeginn ab 01.12.2010."
Bedeutet dies, das ich am 01.12.2010 in Rente gehen muß, um den Vertrauensschutz zu beanspruchen, oder kann ich auch nach dem Termin jederzeit (z.B. ab 01.07. 2011) Rente beziehen?

Freundliche Grüße

von
Brille

Hallo Ander!

In Rente 'müssen' tut keine/r!

In Rente KÖNNEN Sie gehen, wenn Sie für eine Rentenart ALLE einzelnen Voraussetzungen erfüllen - ein geschütztes Vertrauen besteht ggf. dann, wenn Sie einen Anspruch auf die entsprechende Rente haben.

Z.B. heißt geschütztes Vertrauen bei der AR wegen Arbeitslosigkeit (Stichtag 1.1.04), dass Sie mit einem Abschlag von 18% gehen dürften (wenn Sie das wollten und die Voraussetzungen für die betreffende Rente erfüllen!) - So hat jede (vorzeitige Altersrente ihre eigenen Voraussetzungen und ggf. ihre eigene Vertrauensschutzregelung).

Ansonsten gilt bei den Renten das Monatsprinzip - ab dem Vorliegen aller Voraussetzungen für einen Anspruch können Sie Monat für Monat (immer zum 01.) selbst entscheiden, ob Sie in Rente gehen oder nicht!

von
Brille

Sie können in Ihrer Rentenauskunft sogar ein geschütztes Vertrauen bestätigt bekommen (weil Sie die eine oder andere Stichtagsvoraussetzung erfüllen), ohne jemals die Voraussetzungen für die betreffende Rente zu erfüllen - dann hilft der ganze Vertrauensschutz nichts !!!

(ich hoffe, das verwirrt in der Kürze der Ausführung nicht zu sehr?!)

Experten-Antwort

"Frühester Rentenbeginn ab" heißt: Sie können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Rente frühestens ab dem genannten Datum in Anspruch nehmen. Sie können auch einen späteren Rentenbeginn wählen. Natürlich müssen zu diesem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen auch noch vorliegen (z. B. Schwerbehinderung)!
Der Abschlag verringert sich dann Monat für Monat.

von
Ander

Vielen Dank für die Antwort !
Bei mir besteht der Vertrauensschutz wegen :
'Ein Arbeitsvertrag der vor dem 1.1.2004 vereinbart wurde und nach dem 31.12.03 endet'. Ich gehe dann davon aus , das Ihre Antwort auch hierfür gilt.

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