Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeginn EM-Rente

von Unwissend30.10.2010 | 10:41
3472 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, von der DRV wurde mir mitgeteilt, dass meine Erwerbsfähigkeit wegen einer erfolglosen Reha bereits seit dem 11.05.2009 auf Dauer voll eingeschränkt ist. Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bestehe daher seit 01.10.2009. Nach den gesetzlichen Bestimmungen könnte ich jedoch meinen Rentenantrag vom 10.08.2010 als maßgeblichen Antrag bestimmen, womit sich ein Rentenbeginn ab 01.08.2010 ergäbe. Für die Bescheiderteilung soll ich jetzt mitteilen, ob ich mit einer Umdeutung des Erstantrages zum 01.10.2009 einverstanden bin oder ob als maßgebliches Datum für den Rentenbeginn der 01.08.2010 gelten soll. Ich bin 57 Jahre alt, falls das von Bedeutung ist. Ich habe keine Ahnung, welche Entscheidung ich hier treffen soll und welche die für mich vorteilhaftere ist. Kann mir da vielleicht ein Experte einen Rat geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unwissend,

wie Ihnen bereits zutreffend geraten wurde, könnten Sie eine Probeberechnung mit den beiden Rentenbeginnsdaten anfordern. Dies könnte die Entscheidung erleichtern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

KSCam 30.10.2010 | 11:34
Ist doch eigentlich ganz einfach. Sie schreiben einen kurzen Brief an die Sachbearbeitung (oder rufen kurz an), dass Sie eine Berechnung der beiden Alternativen wünschen. Dann haben Sie eine Entscheidungshilfe. Im Forum kann Ihnen niemand den "todsichen Tipp" geben, weil keiner Einblick in Ihr Rentenkonto hat und somit obigen Vergleich nicht machen kann.
Unwissendam 30.10.2010 | 11:52
Danke! Auf die naheliegendste Idee bin ich wieder gar nicht gekommen.
Klemensam 30.10.2010 | 14:20
Der steeurliche Aspekt des ganzen sollte vielleicht auch nicht so ganz unberücksichtigt bleiben. Bei Rentenbeginn in 2009 müssen Sie lebenslang nur 58 % der Rente versteuern , statt 60% bei Rentenbeginn erst in 2010. Also 2 % weniger wenn Sie den früheren EM-Rentenbeginn wählen. Ist zwar nicht viel, kann aber im Einzelfall schon einiges an Euros ausmachen.
Anitaam 30.10.2010 | 20:53
In der Situation war ich auch. Allerdings wäre bei mir beim früheren Termin auch noch ein Teil der Lohnfortzahlung in die Rentenzeit gefallen, und ich habe befürchtet, dass sich die erste Zahlung mit Eratattungsansprüchen von Arbeitgeber UND Krankenkasse noch weiter verzögern würde; es waren ohnehin mehrere Monate. Außerdem hatte ich noch ein paar Monate vom Arbeitgeber Aufzahlung aufs Krankengeld erhalten, die ich laut Tarivertrag (TVÖD) und Rückfrage beim AG hätte zurückzahlen müssen - war mir zu kompliziert. Die DRV Bund hatte mir gleich mit dem Formular eine Berechnung für beide Termine mitgeschickt, der Unterschied war minimal.
-_-am 01.11.2010 | 21:06
Dazu lassen Sie sich besser bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder telefonisch durch die zuständige Sachbearbeitung beraten. Besteht ein Erstattungsanspruch anderer Sozialleistungsträger? Ist das Dispositionsrecht durch die Krankenkasse eingeschränkt worden? Welcher Rentenbeginn ist für Sie finanziell günstiger? Bestehen arbeitsrechtliche Aspekte (Weihnachtsgeldanspruch?), etc.? Hier spielen auch steuerliche Aspekte eventuelle eine Rolle (falls Sie während des Rentenbezugs weiterhin steuerpflichtig sind).
Unwissendam 04.11.2010 | 15:31
Zwischenzeitlich habe ich auf Anraten des Steuerberaters das Formular ausgefüllt und an die DRV Bund zurückgeschickt. Nun macht mir aber Kopfzerbrechen, wie das mit der Kündigung ist. Ich stehe ja offiziell noch im Arbeitsverhältnis. Lohnfortzahlung hatte ich bis zum 22.10.2009, Krankengeld bekam ich bis zum 22.10.2010 und Rentenbeginn ist jetzt der 01.10.2009. Wenn ich Anita jetzt richtig verstanden habe bedeutet das, ich muss alles Geld, das ich nach dem 01.10.2009 erhalten habe zurückzahlen? Der Steueberater sagte mir nämlich, dass nur die Rente einbehalten wird.
RFnam 05.11.2010 | 14:43
Bei der Erteilung des Rentenbescheides wird die bis zum Beginn der laufenden Zahlung entstandene Nachzahlung vorerst einbehalten. Nach der Befriedigung der Ersatzansprüchen Dritter (diese erfolgt taggenau bis maximal in Höhe des anteiligen Rentenbetrages). Die verbleibende Nachzahlung wird an Sie ausgezahlt. Da erfahrungsgemäss das Krankengeld höher als die Rente ist, würde also bei einem Rentenbeginn am 01.10.2010 von der Krankenkasse ein Erstattungsanspruch auf die anteilige Rente für den Zeitraum 01.10.-22.10.2010 entstehen. ---------------------------------------------------------- Bei einem Rentenbeginn am 01.10.2010 würde wegen der Lohnfortzahlung die Berechnung der Rente bis zum 22.10.2009 unterdrückt, für den Zeitraum 23.10.2009 bis 22.10.2010 würde die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch haben. ---------------------------------------------------------- Nach Zusendung der beantragten Berechnungsauskunft können Sie sehen, bei welchem der beiden Beginn-Terminen die höheren Entgeltpunkte entstehen. Da in beiden Fällen nur die Versicherungszeiten bis zum Monat des Eintritts der Erwerbsminderung, also bis zum 31.05.2009, in die Berechnung einbezogen werden, dürfte kein bzw. kaum ein Unterschied entstehen. Beachten Sie dabei den Hinweis von Klemens zur Steuer. ----------------------------------------------------------- Wegen Kündigung oder nicht, das ist eine Frage des Arbeitsrechtes. Da müssen Sie sich mit Ihrem AG verständigen. Sie müssen ihn sowieso vom erteiltem Rentenbescheid informieren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026