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Rentenbeginn EMR welchen Termin soll ich nehmen?

von Fragender16.09.2017 | 13:13
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5 Antworten

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Hallo, ich habe eine Schreiben der Rentenversicherung bekommen, wo ich mich für ein Datum des Rentenbeginn entscheiden soll. Eins letztes Jahr und eins dieses Jahr. Worauf sollte ich achten? Vielen Dank

5 Antworten

Fortitude oneam 16.09.2017 | 13:38
Hallo Fragender, Sie werden es nicht glauben, wer die Wahl hat hat die Qual. Sie werden bestimmt die richtige Entscheidung treffen. Viel Spaß. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Silviaam 16.09.2017 | 14:45
@Fortitude one, den Spruch hätten Sie sich echt sparen können, da eher wenig hilfreich! Hallo Fragender, Um Ihnen einen helfenden Rat geben zu können, müsste man mehr Wissen/Kenntnisse in ihre bisherigen/letzten Bezugszeiträume erlangen. Hatten Sie volles Krankengeld ausgeschöpft, volles ALG 1 aufgrund der Nahtlosigkeit und waren diese Bezüge niedriger als die zu erwartende monatliche EM-Rentenzahlungen, sodass nach rückwirkender Verrechnung ggf. noch ein Überschuss bleibt, der an Sie dann auszuzahlen wäre? Dann würde der frühere Termin Sinn machen, zumal man nicht außer Acht lassen sollte, dass auch die Erwerbsminderungsrente bei einem früheren Bezug mit 2% weniger zu versteuern wäre. Besteuerung der Renten ab Renteneintrittsjahr 2016 = 72% und ab Renteneintrittsjahr 2017 = 74% Gruß Silvia
Fragenderam 16.09.2017 | 15:39
Hallo Silvia, vielen lieben Dank für die Informationen. Ich bekomme seit 1.4.17 alg2 und das ist niedriger wie die Rente. Vom 1.9.16 - Mitte November hatte ich Übergangsgeld und von Mitte November bis 31.3.17 alg1, was auch niederiger wa. viele Grüße
W*lfgangam 19.09.2017 | 19:31
Hallo Fragender, zunächst sollte man das Rentenbeginndatum an der Höhe der zu erwartenden Rente beurteilen. Fordern Sie daher jeweils eine Probeberechnung zu beiden möglichen Beginnen an. Geschickterweise hätte Ihre DRV diese gleich dem 'Wahlrecht' beigelegt! Ist der ältere Rentenbeginn genauso hoch wie der jüngere, wählen Sie den älteren (höherer Steuerfreibetrag) ...ansonsten kontaktieren Sie eine Beratungsstelle, damit die auf mögliche Folgewirkungen hinweisen zu können - in Verbindung mit Sozialleistungsbezug /Hochrechnung der Zurechnungszeit (wobei das aktuell bei weiter gelaufenen Pflichtbeiträgen während der späteren Anrechnungszeit 'Rentenbezug' unbedeutend ist). Wie Silvia schon schrieb: man muss mehr wissen. Gruß w.
Fragenderam 20.09.2017 | 17:07
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die Informationen. Auch mit den Proberechnungen ist sehr gut zu wissen. :-)) Danke und Gruß
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