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Experten-Antwort

Rentenbeginn falls Mütterrente kommt?

von Lizzy13.02.2014 | 10:57
1140 Ansichten
4 Antworten

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Entsteht durch die ggf. kommende Änderung erstmalig ein Rentenanspruch - z.B. Frau Jahrgang 1947 nur KEZ für 3 Kinder - wann könnte in einem solchen Fall die Altersrente frühestens beginnen? Am 01.07.2014 oder, da das Gesetz erst am 01.07.2014 in Kraft treten soll, mit dem Folgemonat - also 01.08.2014? Hat jemand eine Idee?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Voraussichtlich würde die Rente am 01.07.2014 beginnen, wenn sie bis zum 31.10.2014 (bzw. 03.11., in Bundesländern, in denen der 31.10. ein Feiertag ist) beantragt wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei einem Sachverhalt, der schon vor dem 01.07.2014 vorliegt, ist die sich darauf stützende Anspruchsvoraussetzung (Wartezeit) erst zum 01.07.2014 erfüllt, weil das RV-Leistungsverbesserungsgesetz voraussichtlich erst zum 01.07.2014 in Kraft tritt. Damit liegen zum Beginn des Monats Juli 2014 die Anspruchsvoraussetzungen vor.

Für einen Rentenbeginn am 01.07.2014 muss der Rentenantrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind ( § 99 Abs. 1 SGB VI). Da die Anspruchsvoraussetzungen im Juli 2014 erfüllt sind, umfassen die drei folgenden Kalendermonate die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.10.2014. Ein bis zum 31.10.2014 gestellter Antrag kann folglich noch zum Rentenbeginn 01.07.2014 führen.

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2 Antworten

Sternsucheram 13.02.2014 | 11:30
Der Rentenbeginn könnte dann ab dem 01.07.14 erfolgen. Es bleibt abzuwarten, ob die Mütterrente zum 01.07.14 in kraft tritt!
Xam 13.02.2014 | 13:49
Verstehe die Experten-Antwort nicht ganz. Nach § 99 SGB VI wird eine Versichertenrente von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzugen für die Rente erfüllt sind. Tritt das Gesetz tatsächlich am 01.07.2014 in Kraft, könnte die Rente doch erst am 01.08.2014 beginnen. Sollte eine solche Rente aber doch schon am 01.07.2014 beginnen können, müsste sie aber bis spätestens 30.09.2014 (=Ende des dritten Monats) beantragt werden.
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