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Experten-Antwort

Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte

von Paula28.02.2020 | 12:49
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe von 9/1975 - 7/1979 Fachschulausbildung gemacht. Von 8/1979 bis heute ohne Unterbrechung gearbeitet. Habe 2 Kinder geboren vor 1992. Nach neusten gesetzlichen Entscheidungen, dass für Kinder die vor 1992 geboren sind 2 Jahre angerechnet werden stellt sich für mich die Frage. Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen. Denn die 4 Jahre Studium werden ja nicht gezählt. Bin ich richtig in meiner Annahme, dass ich am 01.08.2022 abschlagsfrei in Rente gehen könnte, nicht wie ursprünglich 01.08.2024

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paula,

Ihre Angaben reichen leider nicht aus, um Ihnen eine sichere Auskunft zu geben. Hierzu wären eine Reihe weiterer Informationen erforderlich. Daher kann man Ihnen nur eine grobe Einschätzung geben.

Die Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beträgt 45 Jahre (540 Monate). Es ist richtig, dass die Schulzeiten nicht berücksichtigt werden. Von 8/79 bis 12/2019 hätten Sie bisher 485 Monate zurückgelegt, wenn jeder Monat anrechenbar wäre.

Ohne Einsicht in Ihr Versicherungskonto ist eine richtige Aussage aber nicht möglich. Was ist während der Mutterschutzfristen? Haben Sie während der 6 Wochen vor der Geburt tatsächlich gearbeitet? Waren die Beschäftigungen immer versicherungspflichtig? Sie sehen, dass eine richtige Aussage nicht möglich ist.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, eine aktuelle Rentenauskunft vom zuständigen Rentenversicherungsträger anzufordern. Daraus geht hervor, ab wann Sie eine Rente in Anspruch nehmen können. Die Auskunft können Sie schriftlich, telefonisch oder im Internet (https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/) bestellen.

Ein Hinweis zu den Kindererziehungszeiten:

Sollten Sie direkt nach der Geburt Ihrer Kinder wieder versicherungspflichtig gearbeitet haben, dann wirken sich die zusätzlichen Kindererziehungszeiten zwar rentensteigernd aus, zusätzliche Wartezeitmonate würden dann aber nicht entstehen, da die betroffenen 30 Monate nach der Geburt bereits mit anderen Beitragszeiten belegt sind. Auch ohne eine versicherungspflichtige Beschäftigung sind die Monate im Übrigen bereits mit Kinderberücksichtigungszeiten belegt. Diese Monate würden nicht doppelt oder dreifach auf die Wartezeit angerechnet werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

senf-dazuam 28.02.2020 | 13:16
Hallo Paula! Sie sollten bereits eine Rentenauskunft erhalten haben, in der die möglichen Rentenbeginndaten aufgelistet sind. Wenn Sie sei 79 ohne Unterbrechung gearbeitet haben, ist es egal, ob 2 oder 3 Jahre für die Kinder an Erziehungszeit angerechnet werden, da ein Monat für die Rente nicht doppelt mit Pflichtbeiträgen belegt werden kann. Haben Sie parallel zum Studium auch gearbeitet? Für die Rente für besonders langjährig Versicherte ist neben der Altersgrenze auch die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen. Auf den ersten Blick scheint dies bis 2022 schwierig möglich zu sein. Schauen Sie noch einmal in die Rentenauskunft oder fordern Sie eine bei der DRV an. Genaue Informationen auch anhand Ihres Versicherungsverlaufes erhalten Sie in einer Beratungsstelle, hier ist das lediglich Kaffeesatzleserei und ständiges NAchfraegn nach Details aus Ihrer Vergangenheit ...
W°lfgangam 28.02.2020 | 14:49
...Geburtsdatum? Gruß w.
senf-dazuam 28.02.2020 | 16:24
Das dürfte anhand der Angaben im Juli 1958 liegen. Aber das sagt auch nichts aus über die möglicherweise vorliegenden Pflichtbeitrags-Lücken trotz angeblicher andauernder Beschäftigung. Meint jedenfalls ... ach ne, das war Jonnys Text
KSCam 28.02.2020 | 16:53
Wenn jemand im August 79 erstmals gearbeitet hat, können 45 Arbeitsjahre frühestens im Juli 2024 voll sein. Demzufolge kann die AR für besonders langjährig Versicherte 2022 noch nicht anfallen. Aber es ist doch, wie bereits gesagt, ganz einfach: in die Rentenauskunft schauen und lesen was da steht. Schönes WE
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