Hallo Paula,
Ihre Angaben reichen leider nicht aus, um Ihnen eine sichere Auskunft zu geben. Hierzu wären eine Reihe weiterer Informationen erforderlich. Daher kann man Ihnen nur eine grobe Einschätzung geben.
Die Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beträgt 45 Jahre (540 Monate). Es ist richtig, dass die Schulzeiten nicht berücksichtigt werden. Von 8/79 bis 12/2019 hätten Sie bisher 485 Monate zurückgelegt, wenn jeder Monat anrechenbar wäre.
Ohne Einsicht in Ihr Versicherungskonto ist eine richtige Aussage aber nicht möglich. Was ist während der Mutterschutzfristen? Haben Sie während der 6 Wochen vor der Geburt tatsächlich gearbeitet? Waren die Beschäftigungen immer versicherungspflichtig? Sie sehen, dass eine richtige Aussage nicht möglich ist.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, eine aktuelle Rentenauskunft vom zuständigen Rentenversicherungsträger anzufordern. Daraus geht hervor, ab wann Sie eine Rente in Anspruch nehmen können. Die Auskunft können Sie schriftlich, telefonisch oder im Internet (https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/) bestellen.
Ein Hinweis zu den Kindererziehungszeiten:
Sollten Sie direkt nach der Geburt Ihrer Kinder wieder versicherungspflichtig gearbeitet haben, dann wirken sich die zusätzlichen Kindererziehungszeiten zwar rentensteigernd aus, zusätzliche Wartezeitmonate würden dann aber nicht entstehen, da die betroffenen 30 Monate nach der Geburt bereits mit anderen Beitragszeiten belegt sind. Auch ohne eine versicherungspflichtige Beschäftigung sind die Monate im Übrigen bereits mit Kinderberücksichtigungszeiten belegt. Diese Monate würden nicht doppelt oder dreifach auf die Wartezeit angerechnet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung